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ganze Ausgabe im pdf-Format - Lehrerinnen

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24Der Lehrplan 21 ist vieles – ausser, was er sein sollte!Die kritische Analyse aus der LehrplanforschungVon Roger von WartburgDie beiden anderen Artikeldes vorliegendenen Heftes,welche sich mit demLehrplan 21 beschäftigen,hinterfragen in erster LinieSinn und Zweck der neuenKompetenzorientierung desinterkantonalen Werks.Rudolf Künzli, Titularprofessorder UniversitätZürich und ehemaligerDirektor der PädagogischenHochschule der FHNW, setztin seiner Auseinandersetzungmit dem Mammutprojekt«Lehrplan 21» einenganz anderen, aber nichtminder interessantenSchwerpunkt: Er geht derFrage nach, ob der Lehrplan21 ein zukunftsfähigesModell zur – seiner Ansichtnach dringend erforderlichen– Klärung des gesellschaftlichenAuftrags derSchule darstellt oder nicht 1 .Dabei gelangt RudolfKünzli – so viel sei <strong>im</strong>Voraus bereits verraten –zu einem insgesamternüchternden Fazit undstellt der Politik und demProjektresultat, partiellaber auch der Lehrerschaft,kein gutes Zeugnis aus.Wie historisch ist derLehrplan 21?Vorab stellt Rudolf Künzli in Abrede,dass es sich be<strong>im</strong> Lehrplan 21 um einederart ausserordentliche historischeZäsur handle, wie dies seitens derDeutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenzals auch des LCH hervorgehobenwird. Schliesslich sei derLehrplan 21 «nicht der erste regionaleLehrplan, der die föderalen Grenzenkantonaler Schulhoheit überschreite».So sei etwa in der Romandie derinterkantonale Lehrplan schon seiteinigen Jahren Realität und auch inder Innerschweiz hätten die Kantoneseit vielen Jahren Lehrpläne gemeinsamentwickelt. Als eigentlich «historisch»<strong>im</strong> Zusammenhang mit demLehrplan 21 lässt Künzli darum nurgelten, dass «sich solche Kooperationneuerdings als Schritt zur Umsetzungvon HarmoS» darstellen könne und«nicht mehr bloss als ökonomisch geboteneZusammenarbeit».Kein Ende desBildungsföderalismusTrotzdem werde der kantonale Bildungsföderalismusdurch den Lehrplan21 «nicht in Frage gestellt», schliesslichverstehe sich dieser explizit nicht schonals interkantonal geltendes Dokument,das so eingeführt wird, sondern überlassees den kantonalen Bildungsexekutiven,damit zu tun, was sie für richtighalten. Dies sei man aktuell «allenthalbenpolitisch bemüht zu betonen».Dieses politische Wechselbad zwischendem stolzen Verweisen auf dasHarmonisierungs- und Koordinationsbestrebeneinerseits und dem gleichzeitigenVersichern, «es gebe abernoch genügend kantonalen Spielraum»andererseits, führe dazu, dass«Befürworter wie Gegner eines überkantonalenschweizerischen oder mindestenssprachregionalen Lehrplanesmehr oder weniger gelassen abwarten»könnten, «wie die Vorgabe in derDeutschschweiz schulpolitisch verarbeitetwerden wird».Typisch schweizerisch haltDies allerdings ist für Künzli kein triftigerGrund für einen Vorwurf, schliesslichsei man sich solche «Ambiguitäten»in der schweizerischen Schul- und Bildungspolitikgewohnt – «und nicht nurin dieser». Man könne dieses Gebarenwahlweise für «Lavieren, Durchwurstelnund Mogeln» halten, oder aber esals «Sinn für das Machbare, den gutschweizerischenPragmatismus oder dieerprobte politische Klugheit einer Konsensdemokratie»interpretieren, ja vielleichtsogar als Zeichen der «Vernunft»,wie Künzli in versöhnlicher Manier festhält.Des Pudels Kern liegt für ihn indieser Causa woanders, das steht fest.Vorwurf 1: Elementare schulpraktischeFragen bleiben ungeklärtWeniger milde gest<strong>im</strong>mt zeigt sichKünzli angesichts der Frage, was dennein zu Koordinationszwecken erstellterLehrplan «tatsächlich praktischwert» sei, der so «elementare schulpraktischeund die Lernprozesse substantiellbest<strong>im</strong>mende Fragen ungeklärt»lasse wie die «Verteilung derZeit» (gemeint sind die Stundentafeln)oder die «Abfolge der Fächer <strong>im</strong>schulischen Bildungsgang» (z.B. dieFremdsprachen).Ob nun Französisch oder Englisch alserste Fremdsprache gelehrt werde, seigewiss «pädagogisch und didaktischnicht ausschlaggebend» und darumauch «innerschulisch nicht abschliessendzu entscheiden». Für die Schulkoordinationaber sei diese Frage «vonausschlaggebender Bedeutung» unddarüber hinaus «in staatspolitischerHinsicht nicht belanglos». Gerade deshalbwäre es hier in Künzlis Augen Aufgabeder Politik, «die Rahmenbedingungendes schulischen Lehrens undLernens zu setzen».Im gleichen Stil argumentiert er hinsichtlichder Stundentafeln: Künzlibezeichnet es als unfair, «Schülerinnenund Schülern die gleichen Lernleistungen(Kompetenzziele) abzuverlangenbei ganz ungleich zur Verfügunggestellter Lernzeit. Wenn ineinem Kanton 20 bis 30 und mehrProzent Unterrichtsstunden für ein-

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