13.07.2015 Aufrufe

SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Der Ablehnungsbescheid <strong>de</strong>r Arbeitsagentur <strong>für</strong> das Arbeitslosengeld ist ein Verwaltungsakt.Ein Verwaltungsakt wird bestandskräftig, wenn er nicht mehr mit einem Rechtsbehelfangefochten wer<strong>de</strong>n kann, also nach einem Monat, das war hier also am 20. November.Herr A. könnte also bis zum 20. Dezember* <strong>de</strong>n Antrag auf Arbeitslosengeld <strong>II</strong> beimJobcenter nachholen, damit § 40 Abs. 5 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> i.V.m. § 28 <strong>SGB</strong> X greifen wür<strong>de</strong>. Da er dies am10. Dezember getan hat, gilt sein Antrag beim Jobcenter als am 16. September gestellt undwirkt über § 37 Abs. 2 Satz 2 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> auf <strong>de</strong>n 01. September zurück.* Durch die Formulierung „unverzüglich“ ist es nicht ein<strong>de</strong>utig, bis wann <strong>de</strong>r Antrag gestelltwer<strong>de</strong>n muss. Conradis in LPK-<strong>SGB</strong> <strong>II</strong>, 5. Aufl., zu § 40, Rn. 37, geht davon aus, dass dieAntragstellung innerhalb eines Monats nach Bestandskraft <strong>de</strong>r Ablehnung <strong>de</strong>r ursprünglichbeantragten Leistung noch rechtzeitig sein müsste, da die gesetzliche Regelung <strong>de</strong>rÜberlegungszeit <strong>für</strong> Rechtsbehelfe gegen Beschei<strong>de</strong> ein Monat beträgt. <strong>Die</strong>ser Auffassungwird mit <strong>de</strong>m dargestellten Beispiel gefolgt.93/ <strong>Die</strong> Auffassung von Conradis ist mir sympathisch, aber ob es alle Gerichte sosehen, ist fraglich. So müssen sich nach § 38 Abs. 1 Satz 2 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I Personen, die Kenntnis von<strong>de</strong>r Beendigung ihres Ausbildungs- o<strong>de</strong>r Arbeitsverhältnisses erhalten, wenn zwischen dieserKenntnis und <strong>de</strong>r Beendigung weniger als drei Monate liegen, innerhalb von drei Tagen bei<strong>de</strong>r Arbeitsagentur mel<strong>de</strong>n. Auch das könnte als „unverzüglich“ angesehen wer<strong>de</strong>n.6.5.4 Bewilligung <strong>de</strong>r LeistungenNach § 41 Abs. 1 Satz 4 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> sollen die Leistungen jeweils <strong>für</strong> sechs Monate bewilligt undmonatlich im Voraus erbracht wer<strong>de</strong>n.Nach Satz 5 kann <strong>de</strong>r Bewilligungszeitraum auf bis zu zwölf Monate beiLeistungsberechtigten verlängert wer<strong>de</strong>n, bei <strong>de</strong>nen eine Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Verhältnisse indiesem Zeitraum nicht zu erwarten ist.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!