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SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

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92Achtung!Bei Aufhebungs- und Erstattungsbeschei<strong>de</strong>n gilt diese Vertretung <strong>de</strong>r Bedarfsgemeinschaftnicht. Der entsprechen<strong>de</strong> Bescheid ist hier an die Person zu richten, von <strong>de</strong>r Leistungenzurückgefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.6.5.3 Beginn <strong>de</strong>r LeistungenLeistungen wer<strong>de</strong>n nicht <strong>für</strong> Zeiten vor <strong>de</strong>r Antragstellung erbracht - § 37 Abs. 2 Satz 1 <strong>SGB</strong><strong>II</strong>. Aber: Nach Satz 2 wirkt <strong>de</strong>r Antrag auf <strong>de</strong>n Ersten <strong>de</strong>s Monats zurück.Eine Ausnahme gibt es seit 01.08.2013 <strong>für</strong> Leistungen nach § 28 Abs. 7 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (kulturelleTeilhabe <strong>für</strong> unter 18-Jährige): Der Antrag wirkt, wenn daneben an<strong>de</strong>re Leistungen zurSicherung <strong>de</strong>s Lebensunterhalts erbracht wer<strong>de</strong>n, auf <strong>de</strong>n Beginn <strong>de</strong>s aktuellenBewilligungszeitraums zurück - § 37 Abs. 2 Satz 3 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>.§ 40 Abs. 5 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> regelt die Fälle i.V.m. § 28 <strong>SGB</strong> X, wenn ein Leistungsberechtigter zunächstvon <strong>de</strong>r Stellung eines Antrages auf Leistungen nach <strong>de</strong>m <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> abgesehen hat, weil er beieinem an<strong>de</strong>ren Leistungsträger einen Anspruch auf an<strong>de</strong>re Sozialleistungen geltend gemachthat, diese ihm aber versagt wur<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r nun zu erstatten sind.<strong>Die</strong>se Konstellation ist in § 28 <strong>SGB</strong> X so geregelt, dass <strong>de</strong>r nachgeholte Antrag auf die ersteLeistung bis zu einem Jahr zurückwirkt, wenn er innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf<strong>de</strong>s Monats gestellt wird, in <strong>de</strong>m die Ablehnung (o<strong>de</strong>r Erstattung) <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Leistungbin<strong>de</strong>nd gewor<strong>de</strong>n ist. Nach § 40 Abs. 5 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> ist § 28 <strong>SGB</strong> X mit <strong>de</strong>r Maßgabe anzuwen<strong>de</strong>n,dass <strong>de</strong>r Antrag unverzüglich* nach Ablauf <strong>de</strong>s Monats, in <strong>de</strong>m die Ablehnung o<strong>de</strong>rErstattung <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Leistung bin<strong>de</strong>nd gewor<strong>de</strong>n ist, nachzuholen ist. <strong>Die</strong> Frist wur<strong>de</strong> alsostark verkürzt.Beispiel:Nach<strong>de</strong>m Herr A. seine jahrelange selbständige Tätigkeit wegen schlechter Auftragslageaufgegeben hat, fin<strong>de</strong>t er bei <strong>de</strong>r Firma X eine Anstellung. Lei<strong>de</strong>r gerät auch diewirtschaftliche Lage <strong>de</strong>r Firma in eine Schieflage. Darum wird Herr A. nach 10 Monaten ausbetrieblichen Grün<strong>de</strong>n von seiner Firma zum 15. September gekündigt. Am 16. Septembergeht er zur Arbeitsagentur, mel<strong>de</strong>t sich arbeitslos und beantragt Arbeitslosengeld. Am 20.Oktober erhält er <strong>de</strong>n Bescheid von <strong>de</strong>r Arbeitsagentur, dass er wegen fehlen<strong>de</strong>rAnwartschaftszeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Er hat in <strong>de</strong>r maßgeblichenRahmenfrist nach § 143 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I (2 Jahre) nur 10 Monate in einemVersicherungspflichtverhältnis gestan<strong>de</strong>n. Für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld wärennach § 142 Abs. 1 Satz 1 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I aber wenigstens 12 Monate notwendig. Aus seinervorhergehen<strong>de</strong>n selbständigen Beschäftigung kann Herr A. keine Ansprüche ableiten, da ernicht von <strong>de</strong>r Möglichkeit Gebrauch gemacht hatte, <strong>de</strong>r freiwilligenArbeitslosenversicherung <strong>für</strong> Selbstständige („Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag“nach § 28a <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I) beizutreten.Herr A. lebt zunächst von seinen Ersparnissen. Da nun aber die Feiertage vor <strong>de</strong>r Tür stehen,die Ersparnisse merklich geschrumpft sind und eine neue Arbeit auch nicht in Sicht ist, gehter am 10. Dezember zum Jobcenter und stellt einen Antrag auf Arbeitslosengeld <strong>II</strong>.

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