13.07.2015 Aufrufe

SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

88Argumente gegen die Verteilung nach <strong>de</strong>r Bedarfsanteilmetho<strong>de</strong> sind:• Auch <strong>für</strong> das <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> muss <strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>m BSHG bekannte und anerkannteIndividualitätsgrundsatz gelten. Bedarf und Einkommen müssen also bei je<strong>de</strong>meinzelnen Mitglied <strong>de</strong>r Bedarfsgemeinschaft gegenübergestellt wer<strong>de</strong>n. Das heißt,Einkommen min<strong>de</strong>rt zuerst <strong>de</strong>n eigenen Bedarf. Liegt bei einer Person einEinkommensüberschuss vor, dann dürfte nur dieser Überschuss im Verhältnis <strong>de</strong>rHöhe <strong>de</strong>s unge<strong>de</strong>ckten Bedarfs zum unge<strong>de</strong>ckten Gesamtbedarf <strong>de</strong>r zurBedarfsgemeinschaft gehören<strong>de</strong>n Familienmitglie<strong>de</strong>r aufgeteilt wer<strong>de</strong>n, nach <strong>de</strong>rsogen. Proportionalmetho<strong>de</strong>.• Nach <strong>de</strong>r Berechnungsweise <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sagentur wer<strong>de</strong>n somit auch Personenhilfebedürftig gemacht, die selbst über ausreichend Einkommen verfügen. DerMensch ist aber nach grundsätzlichem Verständnis als einzelnes Rechtssubjektanzusehen. Damit muss auch je<strong>de</strong>s Mitglied <strong>de</strong>r Bedarfsgemeinschaft einen eigenenRechtsanspruch auf Leistungen haben, <strong>de</strong>r sich vorrangig an <strong>de</strong>r eigenenLeistungskraft und nachrangig an <strong>de</strong>r Einstandspflicht an<strong>de</strong>rer zu bemessen hat. <strong>Die</strong>Vorgehensweise <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sagentur wi<strong>de</strong>rspricht damit <strong>de</strong>m Grundrecht auf Achtungund Schutz <strong>de</strong>r Menschenwür<strong>de</strong>.• Eine Folge <strong>für</strong> die Betroffenen davon ist natürlich dann auch, dass diese Personen„<strong>de</strong>m For<strong>de</strong>rn“ unterliegen, auf Verlangen müssen sie zum Beispiel eineEinglie<strong>de</strong>rungsvereinbarung abschließen, Vermittlungen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sagentur Folgeleisten...• <strong>Die</strong> Berechnungsweise <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sagentur ist auch komplizierter und wenigernachzuvollziehen. Damit verstößt sie im Ergebnis gegen das Bestimmtheitsgebot <strong>de</strong>s§ 33 Abs. 1 <strong>SGB</strong> X.• Kievel führt <strong>de</strong>s Weiteren an und weist es an Beispielen nach, dass durch dieBerechnungsweise <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sagentur eine Benachteiligung bei <strong>de</strong>r Kostenverteilung<strong>de</strong>r kommunalen Träger erfolgt, die Frage also auch eine politische Dimension hat.Das BSG hat sich in einem Urteil vom 07.11.2006 – B 7b AS 8/06 R – zu <strong>de</strong>r Problematikgeäußert und hält, obwohl es <strong>de</strong>tailliert <strong>de</strong>n auch <strong>für</strong> das <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> gelten<strong>de</strong>nIndividualitätsgrundsatz untermauert, an <strong>de</strong>r sogen. Bedarfsanteilsgemeinschaft fest. In Nr.15 <strong>de</strong>r Entscheidungsgrün<strong>de</strong> kommt das Gericht zu <strong>de</strong>m Ergebnis, die Regelung in § 9 Abs. 2Satz 3 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> sei nicht verfassungswidrig mit <strong>de</strong>r Kernbegründung, das über ausreichen<strong>de</strong>seigenes Einkommen verfügen<strong>de</strong> Mitglied <strong>de</strong>r Bedarfsgemeinschaft bekomme ja noch etwasdazu.Geiger greift in seinem Leitfa<strong>de</strong>n zum Arbeitslosengeld <strong>II</strong>, 9. Aufl., S. 46, <strong>de</strong>n Vorteil <strong>de</strong>rRegelung <strong>für</strong> eine „funktionieren<strong>de</strong>“ Bedarfsgemeinschaft auf: „Im Ergebnis erhalten die„wirklich“ hilfebedürftigen Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r BG keinen Cent weniger als bei <strong>de</strong>r Anwendung <strong>de</strong>rsozialhilferechtlichen Verteilungsregel: darüber hinaus sichert aber erst dieBruchteilsverteilung eventuelle Ansprüche auf Einglie<strong>de</strong>rungsleistungen o<strong>de</strong>r sonstige an <strong>de</strong>nAlg <strong>II</strong>-Bezug geknüpfte Vorteile.“ So können die Betroffenen z.B. auch ein Sozialticketerhalten.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!