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SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

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• Bedarf <strong>für</strong> Erstausstattungen <strong>für</strong> Bekleidung und Erstausstattungen beiSchwangerschaft und Geburt,• in bestimmten Fällen ein Zuschuss zu <strong>de</strong>n angemessenen Aufwendungen <strong>für</strong>Unterkunft und Heizung.• In beson<strong>de</strong>ren Härtefällen können Leistungen <strong>für</strong> Regelbedarfe, Bedarfe <strong>für</strong>Unterkunft und Heizung und notwendige Beiträge zur Kranken- undPflegeversicherung als Darlehen erbracht wer<strong>de</strong>n.Wann es sich um einen beson<strong>de</strong>ren Härtefall han<strong>de</strong>lt, kann <strong>de</strong>r Rechtsprechung zumfrüheren § 26 Abs. 1 Satz 2 BSHG entnommen wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r die gleiche Regelungenthielt mit <strong>de</strong>m Unterschied, dass auch zuschussweise Leistungen vorgesehenwaren. In <strong>de</strong>n Fachlichen Hinweisen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sagentur <strong>für</strong> Arbeit zum § 27 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>,Stand 20.09.2012, fin<strong>de</strong>t sich in <strong>de</strong>r Anlage 1 eine – nicht abschließen<strong>de</strong> – Übersichtüber die Rechtsprechung zum BSHG. <strong>Die</strong> Fachlichen Hinweise, Stand 20.09.2012,gehen unter <strong>de</strong>r Rn. 27.13 auch davon aus, dass Alleinerziehen<strong>de</strong>n neben <strong>de</strong>mStudium eine Erwerbstätigkeit in <strong>de</strong>r Regel nicht möglich ist ohne ihr Kind zuvernachlässigen; in diesen Fällen wird das Vorliegen eines Härtefalles angenommen.• Für <strong>de</strong>n Monat <strong>de</strong>r Aufnahme einer Ausbildung können Leistungen i.V.m. § 24 Abs. 4<strong>SGB</strong> <strong>II</strong> als Darlehen erbracht wer<strong>de</strong>n.• In Verbindung mit § 22 Abs. 8 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> können auch Leistungen <strong>für</strong> die Übernahme vonSchul<strong>de</strong>n zur Sicherung <strong>de</strong>r Unterkunft o<strong>de</strong>r bei einer vergleichbaren Notlage (z.B.Stromschul<strong>de</strong>n) erbracht wer<strong>de</strong>n.81Hierzu siehe auch ausführlich die Ausführungen unter 12.8 -Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>.Leistungen <strong>für</strong>

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