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SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

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so dass sich <strong>für</strong> diesen Personenkreis die weiter oben erörterte Frage nach <strong>de</strong>m Verstoßgegen EU-Richtlinien und Verordnungen gar nicht mehr stellte.Aber:Am 19.12.2011 hat die Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland einen Vorbehalt zum EFA erklärt, durch<strong>de</strong>n Leistungen nach <strong>de</strong>m <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> <strong>für</strong> die Staatsangehörigen <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren EFA-Unterzeichnerstaaten ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n. Am 23.02.2012 erließ die Bun<strong>de</strong>sagentur <strong>für</strong>Arbeit eine Geschäftsanweisung, GZ SP <strong>II</strong> 21 / SP <strong>II</strong> 23 – <strong>II</strong>-1101.1, nach <strong>de</strong>r ab 19.12.2011 dieLeistungsausschlussgrün<strong>de</strong> nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 2 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> auch auf Angehörige <strong>de</strong>rEFA-Staaten wie<strong>de</strong>r Anwendung fin<strong>de</strong>n. Inzwischen sind auch die Fachlichen Hinweise <strong>de</strong>rBun<strong>de</strong>sagentur <strong>für</strong> Arbeit zu § 7 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>, Stand 21.05.2012, Rn. 7.5a dahingehend abgeän<strong>de</strong>rtwor<strong>de</strong>n. Ob <strong>de</strong>r neue Vorbehalt <strong>de</strong>m Völkerrecht entspricht, ist allerdings sehr umstritten.73Aus <strong>de</strong>r Praxis<strong>Die</strong> Geschäftsanweisung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sagentur <strong>für</strong> Arbeit vom Februar 2012 führte dazu, dassviele unserer Klienten aus <strong>de</strong>n betroffenen Län<strong>de</strong>rn Beschei<strong>de</strong> vom Jobcenter erhielten, dassihre Leistungen nach <strong>de</strong>m <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> ab <strong>de</strong>m darauf folgen<strong>de</strong>n Monat eingestellt wer<strong>de</strong>n. Unskam es so vor, dass die Jobcenter in <strong>de</strong>r Kürze <strong>de</strong>r Zeit nun die Übersicht verloren hatten. VonEinstellungen waren auch Personen betroffen, die sehr wohl eine Arbeitnehmereigenschaftbesaßen o<strong>de</strong>r aus einem weiteren Grund als nur zur Arbeitssuche hier waren. Fast je<strong>de</strong>rNeuantragsteller aus diesen Län<strong>de</strong>rn bekam auch erst mal zur Antwort, dass es <strong>für</strong> EU-Auslän<strong>de</strong>r gar keinen Anspruch auf Leistungen mehr gebe und wur<strong>de</strong> wie<strong>de</strong>r weggeschickt.Für die Betroffenen waren das teilweise dramatische Folgen. Inzwischen (August 2012) hatsich die Situation wie<strong>de</strong>r etwas entspannt. Weiterhin unterschiedlich wird aber von <strong>de</strong>nJobcentern und Gerichten gehandhabt, wo die „notwendige Untergrenze“ <strong>für</strong> eine Tätigkeitliegt und ob die Ausschlussgrün<strong>de</strong> nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 2 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> gegen EU-Rechtverstoßen. Nach unseren Erfahrungen wen<strong>de</strong>n die Jobcenter die Ausschlussklauselkonsequent an, bei <strong>de</strong>n Gerichten gibt es – wie dargestellt – unterschiedliche Auffassungen.Das macht die Beratung so schwierig und unbefriedigend.Damit aber nun sich nicht je<strong>de</strong>r die Haare rauft, weil das so kompliziert ist, hier eine kleineFaustformel <strong>für</strong> die Praxis, diese aber bitte auch nur als Faustformel sehen:Tipp: Faustformel <strong>für</strong> die Praxis:• EU-Bürger hat wenigstens einen Minijob o<strong>de</strong>r ist selbständig mit einem monatlichenEinkommen von ca. 200 Euro → es ist relativ sicher, dass Leistungen vom Jobcenterbewilligt wer<strong>de</strong>n.

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