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SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

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66Das ist ja zum Haare raufen...In <strong>de</strong>r Praxis erlebe ich es als ein riesiges Problem, wenn Betroffene vom <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> in dasSystem Wohngeld / Kin<strong>de</strong>rzuschlag wechseln auf Grund <strong>de</strong>r langen Bearbeitungszeitengera<strong>de</strong> beim Wohngeld und nicht vorhan<strong>de</strong>ner Abstimmung zwischen <strong>de</strong>nLeistungsbehör<strong>de</strong>n. Es kann dann sogar passieren, dass <strong>de</strong>r eine Leistungsträger – hier dasWohngeldamt - ablehnt mit <strong>de</strong>r Begründung, dass die zu bewilligen<strong>de</strong> Leistung allein nichtzur Überwindung <strong>de</strong>r Hilfebedürftigkeit nach <strong>de</strong>m <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> ausreicht, ohne wie in einem Fall imAugust 2012 erlebt, <strong>de</strong>n Kin<strong>de</strong>rzuschlag mit einzukalkulieren. Der Kin<strong>de</strong>rzuschlag wur<strong>de</strong>daraufhin von <strong>de</strong>r Familienkasse mit <strong>de</strong>r Begründung abgelehnt, dass ohne Wohngeld dieHilfebedürftigkeit nach <strong>de</strong>m <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> nicht vermie<strong>de</strong>n wird. Bis heute (Stand Januar 2013) gibtes keine Klärung in <strong>de</strong>m Fall.Ergänzung September 2013:Nach<strong>de</strong>m die Familienkasse dann doch <strong>de</strong>n Kin<strong>de</strong>rzuschlag bewilligt hat, gab es beimWohngeld erneut eine Ablehnung, wobei unseres Erachtens fehlerhaft von einem zu hohenErwerbseinkommen ausgegangen wur<strong>de</strong>. Das Wi<strong>de</strong>rspruchsverfahren mit anwaltlicherUnterstützung läuft. Im Frühjahr 2013 hat ein Kind <strong>de</strong>r Familie eine Ausbildung begonnen,ein an<strong>de</strong>res erhält Schülerbafög, dadurch gibt es nun wie<strong>de</strong>r Rückfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>rFamilienkasse. Im August 2013 hat <strong>de</strong>r Vater durch Auftragsverschlechterung beimArbeitgeber <strong>für</strong> eine seiner Arbeitsstellen eine Kündigung erhalten, wahrscheinlich ist dieFamilie nun wie<strong>de</strong>r anspruchsberechtigt nach <strong>de</strong>m <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>.Gera<strong>de</strong> bei dieser Familie mit 4 Kin<strong>de</strong>rn und schwanken<strong>de</strong>m Einkommen (je<strong>de</strong>s Elternteilhatte bisher 2 Arbeitsstellen) zeigt sich m.E. die Unpraktikabilität <strong>de</strong>s Systems. Das sind dieFälle, wo man am liebsten raten wür<strong>de</strong> „Bleibt doch zu Hause und macht euch da <strong>de</strong>n Tagschön.“....

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