13.07.2015 Aufrufe

SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Haben Leistungsberechtigte bereits einmal glaubhaft gemacht, dass sie alsbald eineErwerbstätigkeit nach § 5 Abs. 1 UnbilligkeitsV aufnehmen, so ist eine erneuteGlaubhaftmachung ausgeschlossen. - § 5 Abs. 2 UnbilligkeitsV. Das kann aber m.E.nur gelten, wenn <strong>de</strong>r Leistungsberechtigte schuldhaft gehan<strong>de</strong>lt hat.Ist bereits vor <strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong>de</strong>r geplanten Aufnahme <strong>de</strong>r Beschäftigung o<strong>de</strong>rErwerbstätigkeit anzunehmen, dass diese nicht zu Stan<strong>de</strong> kommen wird, entfällt dieUnbilligkeit. - § 5 Abs. 3 UnbilligkeitsV62Achtung!<strong>Die</strong> Aufzählung <strong>de</strong>r Unbilligkeitsverordnung ist nicht abschließend, es muss also stets<strong>de</strong>r Einzelfall geprüft wer<strong>de</strong>n.Nach Geiger han<strong>de</strong>lt es sich z.B. auch um eine Unbilligkeit,• wenn Arbeitslosengeld <strong>II</strong> aufstockend zum Krankengeld nach § 44 <strong>SGB</strong> V bezogenwird, da ansonsten <strong>de</strong>r mit eigenen Beiträgen erarbeitete Krankengeldanspruchverlorenginge.• wenn anhand <strong>de</strong>r Rentenauskunft erkennbar ist, dass die vorzeitige Altersrenteim Gegensatz zur abschlagsfreien Rente nicht bedarfs<strong>de</strong>ckend ist und als Folge durcheinen notwendigen Bezug von Leistungen nach <strong>de</strong>m <strong>SGB</strong> X<strong>II</strong> Schonvermögenverlorengeht, das bei regulärem Renteneintrittsalter wegen <strong>de</strong>r dannbedarfs<strong>de</strong>cken<strong>de</strong>n Rente nicht eingesetzt wer<strong>de</strong>n müsste.<strong>Die</strong>se Beispiele und weitere im Leitfa<strong>de</strong>n zum Arbeitslosengeld <strong>II</strong>, 9. Aufl., S. 155ff.4.4 DAS VERHÄLTNIS ZU DEN LEISTUNGEN DES <strong>SGB</strong> X<strong>II</strong>4.4.1 Das Verhältnis zu <strong>de</strong>n Leistungen nach <strong>de</strong>m 3. Kapitel <strong>de</strong>s <strong>SGB</strong> X<strong>II</strong> – Hilfe zumLebensunterhaltDer Anspruch auf Leistungen zur Sicherung <strong>de</strong>s Lebensunterhalts nach <strong>de</strong>m <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> schließtLeistungen nach <strong>de</strong>m 3. Kapitel <strong>de</strong>s <strong>SGB</strong> X<strong>II</strong> aus - § 5 Abs. 2 Satz 1 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>. Das be<strong>de</strong>utet, dasses auch bei Min<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Wegfall von Arbeitslosengeld <strong>II</strong> o<strong>de</strong>r Sozialgeld nach §§ 31, 31a,31b und 32 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> keinen Anspruch auf ergänzen<strong>de</strong> Hilfe zum Lebensunterhalt gibt – so auchausdrücklich noch einmal § 31b Abs. 2 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>.Aber:Achtung! Siehe nachfolgend:

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!