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SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

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2 AUFGABEN, ZIELE UND LEISTUNGEN DER GRUNDSICHERUNG FÜRARBEITSUCHENDE SOWIE DIE ALLGEMEINEN LEISTUNGSGRUNDSÄTZE47VORBEMERKUNG:Vieles, was in diesem Kapitel dargestellt wird, hat kaum eine praktische Be<strong>de</strong>utung. Da dieGrundsätze aber im Gesetz verankert sind, wird hier ein Überblick über sie gegeben.<strong>Die</strong> Überschrift <strong>de</strong>s Kapitels 1 <strong>de</strong>s <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> lautet „För<strong>de</strong>rn und For<strong>de</strong>rn“. Nach meinenErfahrungen steht allerdings das For<strong>de</strong>rn an erster Stelle und beim sinnvollen För<strong>de</strong>rn gibt esnoch so einigen Nachholbedarf.2.1 AUFGABEN DER GRUNDSICHERUNG - § 1 Abs. 1 und 2 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>• <strong>Die</strong> <strong>Grundsicherung</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitsuchen<strong>de</strong></strong> soll es Leistungsberechtigten ermöglichen,ein Leben zu führen, das <strong>de</strong>r Wür<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Menschen entspricht.• <strong>Die</strong> <strong>Grundsicherung</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitsuchen<strong>de</strong></strong> soll die Eigenverantwortung vonerwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einerBedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihrenLebensunterhalt unabhängig von <strong>de</strong>r <strong>Grundsicherung</strong> aus eigenen Mitteln undKräften bestreiten können.• Sie soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei <strong>de</strong>r Aufnahme o<strong>de</strong>r Beibehaltungeiner Erwerbstätigkeit unterstützen und <strong>de</strong>n Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihnnicht auf an<strong>de</strong>re Weise bestreiten können.• <strong>Die</strong> Gleichstellung von Männern und Frauen ist als durchgängiges Prinzip zuverfolgen.2.2 ZIELE DER GRUNDSICHERUNG - § 1 Abs. 2 Satz 4 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><strong>Die</strong> Leistungen <strong>de</strong>r <strong>Grundsicherung</strong> sind insbeson<strong>de</strong>re darauf auszurichten, dass1. durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermie<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r beseitigt, die Dauer<strong>de</strong>r Hilfebedürftigkeit verkürzt o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Umfang <strong>de</strong>r Hilfebedürftigkeit verringertwird,2. die Erwerbsfähigkeit einer leistungsberechtigten Person erhalten, verbessert o<strong>de</strong>rwie<strong>de</strong>r hergestellt wird,3. geschlechtsspezifischen Nachteilen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigtenentgegengewirkt wird,4. die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten,die Kin<strong>de</strong>r erziehen o<strong>de</strong>r pflegebedürftige Angehörige betreuen,berücksichtigt wer<strong>de</strong>n,

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