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SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

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Hier scheint ein Regelungswi<strong>de</strong>rspruch o<strong>de</strong>r eine Regelungslücke vorzuliegen. <strong>Die</strong> Regelungin § 7 Abs. 4 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> ist aber die im Verhältnis zu § 19 Abs. 1 Satz 2 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> speziellere Regelung,darum bleibt es beim Leistungsausschluss aus <strong>de</strong>m <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>, und Herr L. ist dannanspruchsberechtigt auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach <strong>de</strong>m 3. Kapitel <strong>de</strong>s <strong>SGB</strong> X<strong>II</strong>. (<strong>Die</strong>gleiche Situation wür<strong>de</strong> sich ergeben, wenn Herr L. nicht krank wäre, son<strong>de</strong>rn einevorgezogene Altersrente beziehen wür<strong>de</strong>, auch dann Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 4<strong>SGB</strong> <strong>II</strong>...)44Beispiel 5:Frau S. lebt mit ihrem 16-jährigen Sohn zusammen, <strong>de</strong>r noch zur Schule geht. Sie beziehteine Rente wegen voller Erwerbsmin<strong>de</strong>rung, die auf 2 Jahre befristet ist. Monatlich erhält sie480 Euro, die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind schon abgezogen.Frau S. ist in ihrer Erwerbsfähigkeit voll gemin<strong>de</strong>rt. Da sie dies aber nicht dauerhaft ist,kann sie keine Leistungen nach <strong>de</strong>m 4. Kapitel <strong>de</strong>s <strong>SGB</strong> X<strong>II</strong> beanspruchen, son<strong>de</strong>rn nurHilfe zum Lebensunterhalt nach <strong>de</strong>m 3. Kapitel <strong>de</strong>s <strong>SGB</strong> X<strong>II</strong>. Aber: Ihr Sohn ist mitseinen 16 Jahren erwerbsfähig und darum anspruchsberechtigt nach <strong>de</strong>m <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (abVollendung <strong>de</strong>s 15. Lebensjahres nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>). Er bil<strong>de</strong>t mit seinerMutter eine Bedarfsgemeinschaft, darum hat Frau S. als nicht erwerbsfähigeAngehörige, die mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten inBedarfsgemeinschaft lebt, bei Hilfebedürftigkeit Anspruch auf Sozialgeld nach § 19Abs. 1 Satz 2 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>.<strong>Die</strong>ses Beispiel zeigt also, dass Bedarfsgemeinschaften nach <strong>de</strong>m <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> auch durchaus überein Kind gebil<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n können.1.4 Übersicht über die tragen<strong>de</strong>n Grundlagen <strong>de</strong>r <strong>Grundsicherung</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitsuchen<strong>de</strong></strong>nach <strong>de</strong>m <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><strong>Die</strong> nachstehen<strong>de</strong> Übersicht gibt einen ersten Überblick über die tragen<strong>de</strong>n Grundlagen <strong>de</strong>s<strong>SGB</strong> <strong>II</strong>, seine Grundsätze und Strukturprinzipien, maßgebliche Definitionen sowie dieLeistungen. Der wichtige Nachranggrundsatz hat in <strong>de</strong>r Übersicht keinen Platz gefun<strong>de</strong>n,wird aber im Kapitel 2.4.3 vorgestellt und unter 4.2 ausführlicher behan<strong>de</strong>lt.

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