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SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

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1.3.2 Beispiele <strong>für</strong> die Zuordnung zum gegenwärtigen SystemHier einige kleine Beispiele, bei <strong>de</strong>nen es nur um die Zuordnung zum System, nicht umweitere Berechnungen, geht:42Beispiel 1:Herr und Frau K. sind verheiratet. Herr K. – 55 Jahre alt – ist erwerbsfähig und erwerbstätig.Er bezieht als in Teilzeit beschäftigter Versicherungskaufmann einen monatlichenBruttoverdienst von 1.000 Euro. Nach Abzug <strong>de</strong>r Beiträge zur Sozial- undArbeitslosenversicherung – Steuern fallen nicht an – verbleiben 790 Euro.Frau K. bezieht schon seit längerem eine Rente wegen voller Erwerbsmin<strong>de</strong>rung auf Zeit –jeweils <strong>für</strong> drei Jahre bewilligt.Als sie 53 Jahre alt gewor<strong>de</strong>n ist, wird diese Rente auf <strong>de</strong>r Grundlage von § 102 Abs. 2 Satz 5letzter Teilsatz <strong>SGB</strong> VI nach 9-jähriger Bezugsdauer in eine Dauerrente umgewan<strong>de</strong>lt. DerHöhe nach beträgt diese Rente nach Abzug <strong>de</strong>r Beiträge zur Kranken- undPflegeversicherung monatlich 290 Euro.Herr K. hätte als Erwerbsfähiger – Hilfebedürftigkeit unterstellt – Anspruch aufArbeitslosengeld <strong>II</strong>.Seine Ehefrau, die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebt, ist voll erwerbsgemin<strong>de</strong>rt,aber: solange sie noch die Zeitrente bezog, war sie nicht dauerhaft vollerwerbsgemin<strong>de</strong>rt. In dieser Situation hätte sie Anspruch auf Sozialgeld nach § 19 Abs.1 Satz 2 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> gehabt.Nach Umwandlung <strong>de</strong>r Rente in eine Dauerrente, erfüllt sie die persönlichenVoraussetzungen <strong>für</strong> Leistungen <strong>de</strong>r <strong>Grundsicherung</strong> um Alter und bei vermin<strong>de</strong>rterErwerbsfähigkeit nach <strong>de</strong>m <strong>SGB</strong> X<strong>II</strong> – Kapitel 4. Sie hat jetzt Anspruch auf dieseLeistung, <strong>de</strong>nn Leistungen nach <strong>de</strong>m 4. Kapitel <strong>de</strong>s <strong>SGB</strong> X<strong>II</strong> gehen <strong>de</strong>m Sozialgeld vor -§ 5 Abs. 2 Satz 2 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>.Beispiel 2:Der 61 Jahre alte Herr F. ist voll erwerbsgemin<strong>de</strong>rt und bezieht vomRentenversicherungsträger eine zeitlich nicht begrenzte Erwerbsunfähigkeitsrente von 350Euro im Monat – die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind bereits abgezogen.Seine 64-jährige Ehefrau, die ihn versorgt, erhält vom Rentenversicherungsträgervorgezogenes Altersruhegeld und zwar in Höhe von monatlich 450 Euro.Weiteres Einkommen ist nicht vorhan<strong>de</strong>n. <strong>Die</strong> Warmmiete beträgt 400 Euro. DasEinkommen reicht zur Sicherung <strong>de</strong>s Lebensunterhalts nicht aus.Herr F. erfüllt die persönlichen Voraussetzungen <strong>für</strong> Leistungen <strong>de</strong>r <strong>Grundsicherung</strong> imAlter und bei vermin<strong>de</strong>rter Erwerbsfähigkeit nach <strong>de</strong>m 4. Kapitel <strong>de</strong>s <strong>SGB</strong> X<strong>II</strong>.

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