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SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

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41• Noch einmal folgen<strong>de</strong> Anmerkung:Zu <strong>de</strong>n BSHG-Zeiten also bis En<strong>de</strong> 2004 – stellte die Hilfe zum Lebensunterhalt dieletzte Auffangebene im System <strong>de</strong>r sozialen Sicherung dar. Das ist seit 2005 an<strong>de</strong>rs:Das <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> und das <strong>SGB</strong> X<strong>II</strong> stehen auf einer Stufe nebeneinan<strong>de</strong>r, das heißt, diejetzige Hilfe zum Lebensunterhalt hat keine Ergänzungsfunktion zum System <strong>de</strong>r<strong>Grundsicherung</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitsuchen<strong>de</strong></strong>. Bei<strong>de</strong> Systeme schließen einan<strong>de</strong>r aus.Übersicht: Vergleich <strong>de</strong>r Leistungssysteme vor und nach <strong>de</strong>m 01.01.2005<strong>Die</strong> Situation ist im Vergleich zur früheren Rechtslage komplizierter gewor<strong>de</strong>n. Es existierenpraktisch drei Systeme von Leistungen zur Sicherung <strong>de</strong>s Lebensunterhalts auf <strong>de</strong>r unterenEbene - die <strong>Grundsicherung</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitsuchen<strong>de</strong></strong> nach <strong>de</strong>m <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>, die Hilfe zumLebensunterhalt nach <strong>de</strong>m 3. Kapitel <strong>de</strong>s <strong>SGB</strong> X<strong>II</strong> und die <strong>Grundsicherung</strong> im Alter und beivermin<strong>de</strong>rter Erwerbsfähigkeit nach <strong>de</strong>m 4. Kapitel <strong>de</strong>s <strong>SGB</strong> X<strong>II</strong>. Daraus ergeben sichAbgrenzungsprobleme. Bei je<strong>de</strong>r personellen / familiären Konstellation ist zunächst zuprüfen, nach welchem System die jeweiligen Personen – Hilfebedürftigkeit unterstellt –leistungsberechtigt sind o<strong>de</strong>r sein können.

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