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SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

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1.3 DIE LEISTUNGEN ZUR SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTS AB 01.01.2005 IMÜBERBLICK401.3.1 Vergleich <strong>de</strong>r Leistungssysteme vor und nach <strong>de</strong>m 01.01.2005<strong>Die</strong> nachstehen<strong>de</strong> Übersicht bietet einen zusammenfassen<strong>de</strong>n Eindruck <strong>de</strong>s Systems <strong>de</strong>rLeistungen zur Sicherung <strong>de</strong>s Lebensunterhalts ab 2005 im Vergleich zum bis En<strong>de</strong> 2004gültigen System:Sie ordnet die Bezieher von Arbeitslosengeld (Alg), die früheren Bezieher von Arbeitslosenhilfe (Alhi) nach <strong>de</strong>m <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I, die früheren Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) nach <strong>de</strong>m BSHG und die früheren Bezieher von Leistungen <strong>de</strong>r <strong>Grundsicherung</strong> im Alter und beiErwerbsmin<strong>de</strong>rung nach <strong>de</strong>m <strong>Grundsicherung</strong>sgesetz (GSiG),<strong>de</strong>n gegenwärtigen Gesetzbüchern <strong>de</strong>s <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I, <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> und X<strong>II</strong> zu.Zunächst einige Erläuterungen zur Übersicht:• <strong>Die</strong> früheren Arbeitslosenhilfebezieher sind nun leistungsberechtigt nach <strong>de</strong>m <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>– sie erhalten Arbeitslosengeld <strong>II</strong>. Leistungsberechtigt nach <strong>de</strong>m <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> sind aber auchdie mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben<strong>de</strong>n Personen, soweit diesePersonen ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig bestreiten können und keinean<strong>de</strong>ren Ausschlussgrün<strong>de</strong> vorliegen (Ausschluss z.B. bei Bezug einer Altersrenteo<strong>de</strong>r dauerhafter voller Erwerbsmin<strong>de</strong>rung). <strong>Die</strong>se erhalten ebenfallsArbeitslosengeld <strong>II</strong> o<strong>de</strong>r, wenn sie nicht erwerbsfähig sind, Sozialgeld.Entsprechen<strong>de</strong>s gilt <strong>für</strong> die früheren Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt nach<strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>ssozialhilfegesetz (BSHG), soweit sie erwerbsfähig im Sinne <strong>de</strong>r Definition<strong>de</strong>s <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> sind und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben<strong>de</strong>n Personen.• <strong>Die</strong> Hilfe zum Lebensunterhalt fin<strong>de</strong>t sich jetzt in Kapitel 3 <strong>de</strong>s neuen <strong>SGB</strong> X<strong>II</strong>. Da dieüberwiegen<strong>de</strong> Anzahl <strong>de</strong>r früheren Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt nach<strong>de</strong>m mit Wirkung ab 31.12.2004 aufgehobenen BSHG erwerbsfähig im Sinne <strong>de</strong>r in<strong>de</strong>r Übersicht abgedruckten Definition ist, hat Kapitel 3 <strong>de</strong>s neuen <strong>SGB</strong> X<strong>II</strong> nur nocheinen sehr kleinen Anwendungsbereich.• Das <strong>Grundsicherung</strong>sgesetz (GSiG) wur<strong>de</strong> ebenfalls mit Wirkung zum 31.12.2004aufgehoben. <strong>Die</strong> <strong>Grundsicherung</strong> im Alter und bei Erwerbsmin<strong>de</strong>rung ist in das <strong>SGB</strong>X<strong>II</strong> integriert wor<strong>de</strong>n und fin<strong>de</strong>t sich dort im 4. Kapitel.• <strong>Die</strong> Hilfe in beson<strong>de</strong>ren Lebenslagen - §§ 27 bis 75 BSHG - wur<strong>de</strong> in die Kapitel 5 bis 9<strong>de</strong>s neuen <strong>SGB</strong> X<strong>II</strong> überführt.

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