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SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

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vor allem einen Grund: Verbesserungsvorschläge aus <strong>de</strong>r Praxis versan<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Politik.Ein wesentlicher Schlüssel zur Entlastung <strong>de</strong>r Sozialgerichte liegt bei <strong>de</strong>n Jobcentern. ImVergleich zur alten Rechtslage hat die Hartz IV – Gesetzgebung die Zahl <strong>de</strong>r zu erteilen<strong>de</strong>nBeschei<strong>de</strong> nach oben schnellen lassen. Umso wichtiger ist es, dass falsche Beschei<strong>de</strong> bereitsvor Einschaltung <strong>de</strong>s Gerichts korrigiert wer<strong>de</strong>n. Gelegenheit hierzu bieten dieWi<strong>de</strong>rspruchsverfahren, die je<strong>de</strong>m Gerichtsprozess zwingend vorgeschaltet sind. Sie habeneine wesentliche Filterfunktion. Effektive Vorverfahren verhin<strong>de</strong>rn Gerichtsverfahren. VieleKlagen wären vermeidbar, wenn Betroffene und Behör<strong>de</strong>n bereits während <strong>de</strong>sWi<strong>de</strong>rspruchsverfahrens ein klären<strong>de</strong>s Gespräch führen wür<strong>de</strong>n. Doch viel zu oft setzt mansich erst im Gerichtssaal an einen Tisch.34Meine Damen und Herren, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter <strong>de</strong>r Jobcenter erleben wir alsengagiert und kompetent. Das Problem ist jedoch: Sie kommen mit <strong>de</strong>r Arbeit nicht hinterher.Gerichtsverfahren wer<strong>de</strong>n verzögert, weil das Jobcenter auch Monate nach Klageerhebungnoch keine Stellungnahme abgeben kann. Allzu oft bekomme ich von Jobcentern die Antwort:„Aufgrund von Personalmangel kommt es <strong>de</strong>rzeit zu Verzögerungen.“ Monat <strong>für</strong> Monaterreichen das Gericht Dutzen<strong>de</strong> Untätigkeitsklagen. Bürger, oftmals vertreten durchRechtsanwälte, wen<strong>de</strong>n sich an das Gericht, weil die Jobcenter zwingen<strong>de</strong>Bearbeitungsfristen nicht beachten. Statt Rechtsfragen zu lösen, wird das Gericht zumMahnbüro. <strong>Die</strong> Überfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Jobcenter führt zur Überlastung <strong>de</strong>r Gerichte. <strong>Die</strong> Zechezahlt <strong>de</strong>r Steuerbürger. Das ärgert mich.Vor einem Jahr habe ich angeregt, die im Jahr 2006 durch Bun<strong>de</strong>sgesetz abgeschafftenGerichtsgebühren <strong>für</strong> Jobcenter wie<strong>de</strong>r einzuführen. Gäbe es diese Gebührenpflicht noch,hätten die Jobcenter im vergangenen Jahr 2,4 Millionen Euro zahlen müssen – sicherlich einstarkes Argument <strong>für</strong> die För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r außergerichtlichen Streitbeilegung. Doch noch immermuss sich gera<strong>de</strong> die Behör<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>n höchsten Klagezahlen nicht an <strong>de</strong>n Kosten beteiligen.Ein weiteres Beispiel <strong>für</strong> politischen Reformbedarf ist <strong>de</strong>r Streit um die Angemessenheit <strong>de</strong>rUnterkunftskosten von Leistungsberechtigten. Ein Dauerbrenner - nach wie vor betreffen diemeisten Gerichtsverfahren diesen Themenkomplex. Das ist nicht verwun<strong>de</strong>rlich: SeitEinführung von Hartz IV entschei<strong>de</strong>n die Berliner Jobcenter über Unterkunftskosten anhan<strong>de</strong>iner Tabelle (Ausführungsvorschriften zur Ermittlung angemessener Kosten <strong>de</strong>r Wohnunggemäß § 22 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> <strong>de</strong>r Senatsverwaltung <strong>für</strong> Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz <strong>de</strong>sLan<strong>de</strong>s Berlin vom 7. Juni 2005, Amtsblatt <strong>für</strong> Berlin 2005, 3743, in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>rAusführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> und §§ 29 und 34<strong>SGB</strong> X<strong>II</strong> -AV Wohnen- vom 10. Februar 2009, Amtsblatt 2009, 502), die dasBun<strong>de</strong>ssozialgericht bereits vor über einem Jahr <strong>für</strong> rechtswidrig erklärt hat (BSG, Urteil vom19. Okt. 2010 – B 14 AS 50/10 R). Von <strong>de</strong>r gesetzlichen Möglichkeit, Richtwerte <strong>für</strong> dieUnterkunftskosten per Verordnung festzulegen, hat die Berliner Politik bisher keinenGebrauch gemacht. Meine Bitte an <strong>de</strong>n neuen Senat: Schaffen Sie endlich transparente,sozial ausgewogene und praxistaugliche Mietgrenzwerte! Es ist höchste Zeit! Übrigens gibtes schon ein Berechnungsmo<strong>de</strong>ll, das die Anfor<strong>de</strong>rungen erfüllt (vgl. BSG a. a. O.). Entwickeltwor<strong>de</strong>n ist es von Richterinnen und Richtern <strong>de</strong>s Sozialgerichts Berlin.Schließlich könnte auch <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sgesetzgeber nachbessern. Ein Beispiel: Bis 2007orientierte sich das Jobcenter bei <strong>de</strong>r Anrechnung von Einkommen aus selbständiger Tätigkeit

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