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SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

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292Überprüfung, ob durch <strong>de</strong>n Kin<strong>de</strong>rzuschlag Hilfebedürftigkeit i.S. <strong>de</strong>s <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> vermie<strong>de</strong>n wird:• Anzurechnen<strong>de</strong>s Einkommen <strong>de</strong>r Mutter:• Kin<strong>de</strong>rgeld:• Kin<strong>de</strong>rzuschlag:720,00 Euro184,00 Euro140,00 Euro1.044,00 Euro⇒ Hilfebedürftigkeit nach <strong>de</strong>m <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> wird durch <strong>de</strong>n Kin<strong>de</strong>rzuschlag nicht vermie<strong>de</strong>n,auch dann nicht, wenn man bei <strong>de</strong>r Berechnung <strong>de</strong>s Gesamtbedarfes <strong>de</strong>n Mehrbedarf<strong>de</strong>r Mutter wegen Alleinerziehung nicht berücksichtigen wür<strong>de</strong> (1.153,92 – 46,92 Euro =1.107 Euro). Es kann also zunächst auch kein „kleines Wahlrecht“ ausgeübt wer<strong>de</strong>n.Allerdings ist auch hier die Höhe <strong>de</strong>s ggf. zustehen<strong>de</strong>n Wohngel<strong>de</strong>s zu prüfen. Wenn mitihm die Bedarfslücke in Höhe von 109,92 Euro ge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n kann, stehtKin<strong>de</strong>rzuschlag zu und bei<strong>de</strong>s wäre als vorrangige Leistung in Anspruch zu nehmen.! Beträgt das Wohngeld min<strong>de</strong>stens 63 Euro wür<strong>de</strong> mit ihm <strong>de</strong>r Bedarf ohneBerücksichtigung <strong>de</strong>s Mehrbedarfs ge<strong>de</strong>ckt sein, dann käme das „kleine Wahlrecht“ zumTragen. <strong>Die</strong> Familie könnte auf die <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>-Leistungen zu Gunsten <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>rzuschlags undWohngelds verzichten, die Mutter hätte dann aber zum Beispiel keinen Anspruch auf dasBerlin-Ticket S und <strong>de</strong>n „berlinpass“.(7) En<strong>de</strong>rgebnis <strong>für</strong> die FamilieDer Familie stehen folgen<strong>de</strong> Einkommensquellen zur Verfügung, wenn Wohngeld die o.g.Beträge nicht übersteigt:• Erwerbsmin<strong>de</strong>rungsrente <strong>de</strong>r Mutter:• Kin<strong>de</strong>rgeld:• Alg <strong>II</strong>-Leistungen750,00 Euro184,00 Euro249,92 Euro1.183,92 EuroÜbersteigt das Wohngeld die o.g. Beträge, also erreicht mind. 63 Euro (mit „kleinemWahlrecht“) bzw. 109,92 Euro entschei<strong>de</strong>n:• Erwerbsmin<strong>de</strong>rungsrente <strong>de</strong>r Mutter:• Kin<strong>de</strong>rgeld:• Kin<strong>de</strong>rzuschlag:• + zustehen<strong>de</strong>s Wohngeld750,00 Euro184,00 Euro140,00 Euro1.074,00 Euro

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