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SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

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291⇒ <strong>Die</strong> Familie verfügt insgesamt über ein anzurechnen<strong>de</strong>s Einkommen in Höhe von184 + 720 Euro = 904 Euro.⇒ Der Gesamtbedarf <strong>de</strong>r Familie ist <strong>de</strong>mentsprechend mit 249,92 Euro (1.153,92 – 904Euro) nicht ge<strong>de</strong>ckt.(4) Wie hoch ist <strong>de</strong>r Gesamtkin<strong>de</strong>rzuschlag nach Berücksichtigung von anzurechnen<strong>de</strong>mEinkommen / Vermögen eines Kin<strong>de</strong>s?• Der 17-jährige Sohn verfügt über kein anzurechnen<strong>de</strong>s Einkommen bzw. Vermögen.⇒ Der Gesamtkin<strong>de</strong>rzuschlag beträgt also 140 Euro.(5) Berechnung <strong>de</strong>r <strong>für</strong> die Höhe <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>rzuschlags entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n elterlichenEinkommensgrenzen und die sich daraus ergeben<strong>de</strong> konkrete Höhe <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>rzuschlagsa) <strong>Die</strong> Abschmelzungsgrenze, vgl. 3.2:Maßgeblicher Regelbedarf:+Mehrbedarf wegen Alleinerziehung 12 % <strong>de</strong>r Regelleistung+Anteilige Kosten <strong>de</strong>r Unterkunft: 76,69 % von 420 Euro =391,00 Euro46,92 Euro322,10 Euro⇒ <strong>Die</strong> Abschmelzungsgrenze beträgt 760,02 Eurob) <strong>Die</strong> Höchstgrenze, vgl. 3.3:⇒ <strong>Die</strong> Höchstgrenze beträgt 760,02 Euro (Abschmelzungsgrenze) + 140 Euro(Gesamtkin<strong>de</strong>rzuschlag), also 900,02 Euro.c) Errechnung <strong>de</strong>r konkreten Höhe <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>rzuschlags:⇒ Das anrechenbare elterliche Einkommen beträgt 720 Euro, vgl. unter (3).⇒ <strong>Die</strong> Höchstgrenze wird nicht überschritten, daher besteht grundsätzlich Anspruch auf<strong>de</strong>n Kin<strong>de</strong>rzuschlag.⇒ <strong>Die</strong> Abschmelzungsgrenze wird auch nicht überschritten.⇒ Der Kin<strong>de</strong>rzuschlag steht in voller Höhe zu.(6) Schlussprüfung: Wird mit <strong>de</strong>m Kin<strong>de</strong>rzuschlag und ggf. Wohngeld Hilfebedürftigkeit i.S.<strong>de</strong>s <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> vermie<strong>de</strong>n?• Wie unter (2) gezeigt, beträgt <strong>de</strong>r Gesamtbedarf nach <strong>de</strong>m <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> 1.153,92 Euro.

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