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SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

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290Berechnungsbeispiel 2Eine alleinerziehen<strong>de</strong> Mutter wohnt mit ihrem 17-jährigen Sohn in Berlin in einer Wohnungmit einer angemessenen Warmmiete in Höhe von 420 Euro. <strong>Die</strong> Mutter erhält einebefristete Rente wegen vermin<strong>de</strong>rter Erwerbsfähigkeit in Höhe von 750 Euro und Kin<strong>de</strong>rgeld<strong>für</strong> <strong>de</strong>n Sohn. An<strong>de</strong>res Einkommen bzw. Vermögen gibt es nicht.(1) Wird das elterliche Min<strong>de</strong>steinkommen <strong>für</strong> Alleinstehen<strong>de</strong> erreicht?Das Min<strong>de</strong>steinkommen <strong>für</strong> Alleinstehen<strong>de</strong> beträgt 600 Euro.⇒ Es wird mit <strong>de</strong>r Rente wegen vermin<strong>de</strong>rter Erwerbsfähigkeit <strong>de</strong>r Mutter erreicht.(2) Wie hoch ist <strong>de</strong>r Gesamtbedarf <strong>de</strong>r Familie im Sinne <strong>de</strong>r Regelungen nach <strong>de</strong>m <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>?Anm.: Es han<strong>de</strong>lt sich hier um eine Bedarfsgemeinschaft nach <strong>de</strong>m <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>, die über <strong>de</strong>nerwerbsfähigen Sohn gebil<strong>de</strong>t wird, die Mutter erhält Sozialgeld, da sie nicht aufDauer erwerbsgemin<strong>de</strong>rt ist und so keine Leistungen nach <strong>de</strong>m 4. Kapitel <strong>de</strong>s <strong>SGB</strong>X<strong>II</strong> beanspruchen kann.Leistungen zum Lebensunterhalt:Mutter: Regelbedarf gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>391,00 EuroMehrbedarf wegen Alleinerziehung gemäß § 21 Abs. 3 Nr. 2(12% vom RB) 46,92 EuroSohn 17 J.: Regelbedarf gemäß § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>296,00 Euro733,92 EuroAngemessene Kosten <strong>de</strong>r Unterkunft: 420 Euro⇒ Gesamtbedarf: = 1.153,92 Euro(3) Kann <strong>de</strong>r Gesamtbedarf aus <strong>de</strong>m zu berücksichtigen<strong>de</strong>m Einkommen und / o<strong>de</strong>rVermögen <strong>de</strong>r Familie ge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n?• Anzurechnen<strong>de</strong>s Vermögen ist nicht vorhan<strong>de</strong>n.• Anzurechnen<strong>de</strong>s Einkommen:oobei <strong>de</strong>m 17-jährigen Sohn Kin<strong>de</strong>rgeld in Höhe von 184 Euro,bei <strong>de</strong>r Mutter:<strong>Die</strong> Rente wegen vermin<strong>de</strong>rter Erwerbsfähigkeit wird um dieVersicherungspauschale in Höhe von 30 Euro bereinigt, damit verbleibt einanzurechnen<strong>de</strong>s Einkommen <strong>de</strong>r Mutter in Höhe von 720 Euro.

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