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SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

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287• Der Bezug von Kin<strong>de</strong>rgeld, Kin<strong>de</strong>rzuschlag und ggf. Wohngeld löst keineErbenhaftung aus, vgl. <strong>de</strong>mgegenüber § 35 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>.Zu be<strong>de</strong>nken ist aber:• Bei einem Verzicht fallen an<strong>de</strong>re Vergünstigungen wie zum Beispiel dieRundfunkbeitragsbefreiung, das Berlin-Ticket S von S-Bahn Berlin und BVG und <strong>de</strong>r„berlinpass“ <strong>für</strong> die Eltern (-teile) weg!• Bei unverheirateten Partnern in einer Bedarfsgemeinschaft kann <strong>de</strong>r Kranken-,Pflege- und Rentenversicherungsschutz eines nicht erwerbsfähigen Partnersentfallen!5 BERECHNUNGSBEISPIELEBerechnungsbeispiel 1Es geht um eine Familie in Berlin mit 3 Kin<strong>de</strong>rn im Alter von 15, 10 und 7 Jahren. Sie wohnenin einer Wohnung mit einer angemessenen Warmmiete in Höhe von 660 Euro. Der Vatererzielt Einkommen aus einer abhängigen Beschäftigung in Höhe von 1.900 Euro Brutto. Mit<strong>de</strong>r Steuerklasse <strong>II</strong>I erreicht er ein Nettoeinkommen in Höhe von 1.470,89 Euro. Für dieKin<strong>de</strong>r erhält die Familie Kin<strong>de</strong>rgeld. Über zu berücksichtigen<strong>de</strong>s Vermögen nach § 12 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>verfügt die Familie nicht.(1) Wird das elterliche Min<strong>de</strong>steinkommen <strong>für</strong> Paare erreicht?Das Min<strong>de</strong>steinkommen <strong>für</strong> Paare beträgt 900 Euro (Brutto!).⇒ Es wird mit <strong>de</strong>m 1.900 Euro-Bruttoverdienst <strong>de</strong>utlich überschritten.(2) Wie hoch ist <strong>de</strong>r Gesamtbedarf <strong>de</strong>r Familie im Sinne <strong>de</strong>r Regelungen nach <strong>de</strong>m <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>?Leistungen zum Lebensunterhalt:Vater: Regelbedarf gemäß § 20 Abs. 4 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>Mutter: Regelbedarf gemäß § 20 Abs. 4 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>Kind 15 J.: Regelbedarf gemäß § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>Kind 10 J.: Regelbedarf gemäß § 23 Abs. 1 zweite Alternative <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>Kind 7 J.: Regelbedarf gemäß § 23 Abs. 1 zweite Alternative <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>Angemessene Kosten <strong>de</strong>r Unterkunft: 660 Euro353 Euro353 Euro296 Euro261 Euro261 Euro1.524 Euro⇒ Gesamtbedarf: = 2.184,00 Euro(3) Kann <strong>de</strong>r Gesamtbedarf aus <strong>de</strong>m zu berücksichtigen<strong>de</strong>m Einkommen und / o<strong>de</strong>rVermögen <strong>de</strong>r Familie ge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n?• Anzurechnen<strong>de</strong>s Vermögen ist nicht vorhan<strong>de</strong>n.

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