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SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

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2781.3 Zur BeantragungWie? Der Antrag auf Kin<strong>de</strong>rzuschlag ist schriftlich zu stellen. (§ 9 Abs. 1 BKGG)<strong>Die</strong> Zahlung erfolgt erst ab <strong>de</strong>m Tag <strong>de</strong>r Antragstellung. (§ 6a Abs. 2 S. 4 BKGG)Wo?Bei <strong>de</strong>r Familienkasse <strong>de</strong>r zuständigen Arbeitsagentur (§ 9 i.V.m. § 13 BKGG)Wer ist bei Streitigkeiten zuständig? <strong>Die</strong> Sozialgerichtsbarkeit (§ 15 BKGG)1.4 Zum BewilligungsabschnittDer Kin<strong>de</strong>rzuschlag soll jeweils <strong>für</strong> 6 Monate bewilligt wer<strong>de</strong>n. (§ 6a Abs. 2 S. 3 BKGG)Anm.: Bis zum 31.12.2007 wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rzuschlag maximal 36 Monate gezahlt. <strong>Die</strong>seBefristung wur<strong>de</strong> durch Art. 2 und 3 Abs. 2 <strong>de</strong>s Gesetzes zur Errichtung einesSon<strong>de</strong>rvermögens „Kin<strong>de</strong>rbetreuungsausbau“ und zur Entfristung <strong>de</strong>sKin<strong>de</strong>rzuschlags vom 18.12.2007, BGBl. I S. 3023, aufgehoben.1.5 Zur Höhe <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>rzuschlags / Gesamtkin<strong>de</strong>rzuschlags• Der Kin<strong>de</strong>rzuschlag beträgt <strong>für</strong> je<strong>de</strong>s zu berücksichtigen<strong>de</strong> Kind bis zu 140 Euro (§ 6aAbs. 2 S. 1 BKGG). Eine Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>rzuschlags erfolgt um das nach <strong>de</strong>n§§ 11, 11a, 11b und 12 <strong>de</strong>s <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> anzurechnen<strong>de</strong> Einkommen und Vermögen <strong>de</strong>sKin<strong>de</strong>s mit Ausnahme <strong>de</strong>s Wohn- und Kin<strong>de</strong>rgel<strong>de</strong>s (§ 6a Abs. 3, S. 1,2 BKGG), wiez.B. Unterhalt o<strong>de</strong>r Halbwaisenrente.Anm.: Je<strong>de</strong>s Kind wird <strong>für</strong> sich betrachtet, das heißt, überschießen<strong>de</strong>s Einkommenkann nicht auf ein an<strong>de</strong>res Kind übertragen wer<strong>de</strong>n.• <strong>Die</strong> Summe <strong>de</strong>r individuell gemin<strong>de</strong>rten Kin<strong>de</strong>rzuschläge <strong>für</strong> alle zuberücksichtigen<strong>de</strong>n Kin<strong>de</strong>r bil<strong>de</strong>t <strong>de</strong>n Gesamtkin<strong>de</strong>rzuschlag (§ 6a Abs. 2 S. 2 BKGG).Eine Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Gesamtkin<strong>de</strong>rzuschlags erfolgt durch das dieAbschmelzungsgrenze übersteigen<strong>de</strong> elterliche Einkommen (§ 6a Abs. 4 S. 3 BKGG),vgl. dazu nachstehen<strong>de</strong> Übersicht unter Punkt 2 und Abschnitt 3.2

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