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SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

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275ANHANG 2:Der Kin<strong>de</strong>rzuschlag nach § 6a BKGG(BKGG in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177), das zuletztdurch Artikel 15 <strong>de</strong>s Gesetzes vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1809) geän<strong>de</strong>rt wor<strong>de</strong>n ist"Seite1 Allgemeines 2761.1 Beabsichtigter Zweck <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>rzuschlags1.2 Wer kann <strong>de</strong>n Kin<strong>de</strong>rzuschlag erhalten?1.3 Zur Beantragung1.4 Zum Bewilligungsabschnitt1.5 Zur Höhe <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>rzuschlags / Gesamtkin<strong>de</strong>rzuschlags2 Übersicht zum Kin<strong>de</strong>rzuschlag 2793 <strong>Die</strong> Ermittlung <strong>de</strong>r <strong>für</strong> die Berechnung <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>rzuschlagsentschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n elterlichen Einkommensgrenzen 2803.1 Das Min<strong>de</strong>steinkommen3.2 <strong>Die</strong> Abschmelzungsgrenze3.3 Der Höchstbetrag4 <strong>Die</strong> Prüfung <strong>de</strong>r Vermeidung von Hilfebedürftigkeit nach § 9 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> 2844.1 Grundsätzliches4.2 Ausnahmen <strong>de</strong>r Vorrangigkeit <strong>de</strong>r Sozialleistung Kin<strong>de</strong>rzuschlag und ggf. Wohngeldgegenüber <strong>de</strong>n <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>-Leistungen4.3 Das sogen. „kleine Wahlrecht“ – wenn die Hilfebedürftigkeit nach <strong>de</strong>m <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> nurohne die Berücksichtigung von zustehen<strong>de</strong>n Mehrbedarfen vermie<strong>de</strong>n wird.5 Berechnungsbeispiele 287Achtung:Vorbemerkung:<strong>Die</strong> Leistungen <strong>für</strong> Bildung und Teilhabe, vgl. Kap. 13, stehen auch <strong>de</strong>n Leistungsberechtigtenauf Kin<strong>de</strong>rzuschlag zu - § 6b Abs. 1 Nr. 1 BKGG.

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