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SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

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• Ist Einkommen vorhan<strong>de</strong>n und wenn, ist es zu berücksichtigen? (§§ 11, 11a<strong>SGB</strong> <strong>II</strong> i.V.m. § 1 ALG <strong>II</strong>-V)• Bereinigung <strong>de</strong>s anzurechnen<strong>de</strong>n Einkommens nach § 11b <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> i.V.m. § 6 Alg<strong>II</strong>-V(Arbeits- o<strong>de</strong>r „müheloses“ Einkommen)3.4 Berechnung <strong>de</strong>r individuellen Ansprüche• Zuordnung <strong>de</strong>s Einkommens(Umkehrschluss aus § 9 Abs. 2 Satz 2 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> / § 9 Abs. 3 / § 11 Abs. 1 Sätze 3,4<strong>SGB</strong> <strong>II</strong>)• Einkommensverteilung nach § 9 Abs. 2 Satz 3 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>• →Ergebniszusammenfassung <strong>de</strong>r individuellen monatlichen Ansprüche aufArbeitslosengeld <strong>II</strong> / Sozialgeld4. Liegen weitere Bedarfe vor?• Bildung und Teilhabe - § 28 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>• An<strong>de</strong>re unabweisbare / einmalige Bedarfe nach § 24 Abs. 1,3 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>5. Gibt es Anhaltspunkte <strong>für</strong> einzusetzen<strong>de</strong>s Vermögen nach § 12 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>?(Anmerkung:In <strong>de</strong>r Praxis empfiehlt es sich, mit diesem Punkt anzufangen, da sich so manchmaldie Frage <strong>de</strong>r Hilfebedürftigkeit schon erledigt hat.)6. Wie und wann kommt man zu <strong>de</strong>r Hilfe?• Antragstellung nach § 37 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>(eventuell verschie<strong>de</strong>ne Anträge notwendig?)• Vertretung <strong>de</strong>r Bedarfsgemeinschaft nach § 38 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>274

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