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SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

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• Erneute Pflichtverletzung am 28.06.2014 (erneutes Mel<strong>de</strong>versäumnis),Sanktionsbescheid geht am 04.07.2014 zu• Erneute Ablehnung einer zumutbaren Beschäftigung am 23.07.2014;Sanktionsbescheid geht am 02.08.2014 zu• Erneutes Mel<strong>de</strong>versäumnis am 17.10.2014; Sanktionsbescheid geht am 22.11.2014zuÜber die Rechtsfolgen ist Herr C. jeweils belehrt wor<strong>de</strong>n.250→ Es ergeben sich rechnerisch folgen<strong>de</strong> Sanktionszeiträume und Min<strong>de</strong>rungsbeträge:Der maßgebliche Regelbedarf <strong>für</strong> Herrn C. beträgt 353 Euro.Rechtsgrundlage§ 31aAbs. 1§ 32Abs. 1§ 31aAbs. 1§ 32Abs. 1§ 31aAbs. 1§ 32Abs. 105/14 06/14 07/14 08/14 09/14 10/14 11/14 12/14 01/15 02/15 03/1530%105,90EuroGesamt 105,90EuroAnm.:30%105,90Euro10%35,30Euro141,20Euro30%105,90Euro10%35,30Euro60%211,80Euro10%35,30Euro282,40Euro10%35,30Euro60%211,80Euro10%35,30Euro60%211,80Euro10%35,30EuroWegfall <strong>de</strong>s gesamtenAnspruchsWegfall <strong>de</strong>s gesamtenAnspruchs10%35,30Euro35,30Euro10%35,30Euro35,30Euro10%35,30Euro35,30Euroo Sanktionszeiträume von Pflichtverletzungen nach § 32 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> treten zu <strong>de</strong>nen nach§ 31a <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> hinzu, das heißt, hier wird <strong>für</strong> Überschneidungsmonate addiert. Dabeiwer<strong>de</strong>n die Min<strong>de</strong>rungsbeträge – nicht die Prozentwerte addiert.o <strong>Die</strong> Sanktionszeiträume von mehreren Pflichtverletzungen nach § 32 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> <strong>für</strong>gleiche Zeiträume laufen ebenfalls parallel ab.o Überlappen sich die Sanktionszeiträume von Pflichtverletzungen nach § 31 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>, sogreift im Überlappungszeitraum nur die Sanktion wegen wie<strong>de</strong>rholterPflichtverletzung, hier z.B. <strong>für</strong> August 14.Das Beispiel 2 befand sich in <strong>de</strong>r Anlage 2 <strong>de</strong>r Fachlichen Hinweise <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sagentur <strong>für</strong>Arbeit zu § 31 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> a.F., bis einschließlich Stand 20.07.2011, wur<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>n FachlichenHinweisen ab Stand 20.10.2011 herausgenommen, mit <strong>de</strong>r Begründung, dass durch dieErgänzung <strong>de</strong>r Rn. 31.38 es nicht mehr erfor<strong>de</strong>rlich war. Es wird hier verwen<strong>de</strong>t, weil es m.E.die Zählwirkung <strong>de</strong>r Sanktionen sehr gut darstellt:

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