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SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

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Hinweise <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sagentur <strong>für</strong> Arbeit zu <strong>de</strong>n §§ 31, 31a, 31b <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>, Stand20.03.2013, Rn. 31.51.Eine im Verwaltungsverfahren versäumte Anhörung kann nach § 41 Abs. 2 Nr. 3<strong>SGB</strong> X bis zur letzten mündlichen Verhandlung vor <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>ssozialgerichtnachgeholt wer<strong>de</strong>n. <strong>Die</strong> Nachholung ist aber nicht wirksam, wenn <strong>de</strong>r Leistungsträgerdie Anhörungspflicht vorsätzlich, rechtsmissbräuchlich o<strong>de</strong>r durchOrganisationsverschul<strong>de</strong>n verletzt hat, so im Leitfa<strong>de</strong>n zum Arbeitslosengeld <strong>II</strong>, 9.Aufl., S. 703 f..• Dem Leistungsträger steht hinsichtlich <strong>de</strong>r Entscheidung über ergänzen<strong>de</strong>Sachleistungen und über die Min<strong>de</strong>rung von Sanktionen ein Ermessen zu. Wenn eineVerkürzung o<strong>de</strong>r Mil<strong>de</strong>rung in Betracht kommt, muss <strong>de</strong>r Träger darlegen, welcheTatsachen und welche Überlegungen seiner Entscheidung zugrun<strong>de</strong> liegen. <strong>Die</strong>s giltauch <strong>für</strong> die Entscheidung, Sachleistungen o<strong>de</strong>r geldwerte Leistungen nicht o<strong>de</strong>r nurin geringem Umfang zu erbringen, so im Leitfa<strong>de</strong>n zum Arbeitslosengeld <strong>II</strong>, 9. Aufl. S.703.• Rechtsbehelfe:Wi<strong>de</strong>rspruch und Klage gegen <strong>de</strong>n Feststellungsbescheid haben nach § 39 Nr. 1 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>keine aufschieben<strong>de</strong> Wirkung. <strong>Die</strong> aufschieben<strong>de</strong> Wirkung kann entwe<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>rBehör<strong>de</strong> selbst (§ 86a Abs. 3 Satz 1 SGG) o<strong>de</strong>r vom Sozialgericht (§ 86b Abs. 1 Satz 1Nr. 2 SGG) hergestellt wer<strong>de</strong>n.An<strong>de</strong>rs verhält es sich, wenn die Bewilligung <strong>de</strong>r Leistung wegen einer von <strong>de</strong>rArbeitsagentur festgesetzten Sperrzeit <strong>für</strong> die Vergangenheit aufgehoben wird und<strong>de</strong>r überzahlte Betrag rückerstattet wer<strong>de</strong>n soll. In diesem Fall haben Wi<strong>de</strong>rspruchund Klage hinsichtlich <strong>de</strong>r Rückfor<strong>de</strong>rung aufschieben<strong>de</strong> Wirkung.16.11 BEISPIELEBeispiel 1 orientiert sich an <strong>de</strong>m in <strong>de</strong>r Anlage 1 <strong>de</strong>r Fachlichen Hinweise <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sagentur<strong>für</strong> Arbeit zu <strong>de</strong>n §§ 31, 31a, 31b <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>, Stand 20.03.2013, dargestelltem Beispiel 2,angepasst an das Jahr 2014:Beispiel 1:Herr C. lebt mit seiner Frau und seinen 2 Kin<strong>de</strong>rn (5 und 7 Jahre alt) in einerBedarfsgemeinschaft.• Pflichtverletzung im April 2014 (kein Nachweis <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Einglie<strong>de</strong>rungsvereinbarungfestgelegten Eigenbemühungen), Sanktionsbescheid geht am 09.05.2014 zu• Pflichtverletzung am 31.05.2014 (kommt einer schriftlich ergangenen Auffor<strong>de</strong>rungzu einem Termin ohne wichtigen Grund nicht nach); Sanktionsbescheid geht am05.06.2014 zu• Ablehnung einer zumutbaren Arbeit am 25.06.2014, Sanktionsbescheid geht am04.07.2014249

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