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SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

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• Da erst ab einer höheren Absenkung als um 30% die Möglichkeit besteht, ergänzen<strong>de</strong>Sachleistungen o<strong>de</strong>r geldwerte Leistungen zu erbringen, sollen sich diese Leistungennach <strong>de</strong>n Fachlichen Hinweisen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sagentur <strong>für</strong> Arbeit zu <strong>de</strong>n §§ 31, 31a, 31b<strong>SGB</strong> <strong>II</strong>, Stand 20.03.2013, Rn. 31.48 <strong>de</strong>m Volumen nach ausschließlich auf <strong>de</strong>n über30% hinausgehen<strong>de</strong>n Min<strong>de</strong>rungsbetrag beziehen! <strong>Die</strong> Lebensmittelgutscheine sindauf <strong>de</strong>n <strong>für</strong> Ernährung, Gesundheitspflege, Hygiene und Körperpflege vorgesehenenAnteil <strong>de</strong>s maßgeblichen Regelbedarfs zu beschränken. <strong>Die</strong> Berechnungsgrundlagezur Bestimmung <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>r angemessenen ergänzen<strong>de</strong>n Sachleistungen aus <strong>de</strong>mRegelbedarf sind die regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben aus <strong>de</strong>nAbteilungen Ernährung (01), Gesundheitspflege (06) und Hygiene und Körperpflege(12) <strong>de</strong>r Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2008, vgl. 11.2.2. <strong>Die</strong>serAnteil beträgt ca. 46%, bei einem Regelbedarf von 391 Euro sind dies also gerun<strong>de</strong>t180 Euro.• Weiterhin gilt nach <strong>de</strong>n Fachlichen Hinweisen, dass <strong>de</strong>m Leistungsberechtigten alsSumme aus verbleiben<strong>de</strong>m Regelbedarf und <strong>de</strong>m Wert <strong>de</strong>r Sachleistungenmin<strong>de</strong>stens <strong>de</strong>r <strong>für</strong> Ernährung Gesundheitspflege, Hygiene und Körperpflegevorgesehene Anteil verbleiben soll, das heißt, er sollte nach <strong>de</strong>r erfolgten Min<strong>de</strong>rungin <strong>de</strong>r Summe von verbleiben<strong>de</strong>m Regelbedarf und gewährten Sachleistungenwenigstens auf die Höhe von 180 Euro kommen. <strong>Die</strong> folgen<strong>de</strong>n Beispiele orientierensich an <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Fachlichen Hinweise <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sagentur <strong>für</strong> Arbeit zu <strong>de</strong>n §§ 31,31a, 31b <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>, Stand 20.03.2013, Rn. 31.48, sind aber an die <strong>für</strong> 2014 gültigenRegelbedarfe angepasst wor<strong>de</strong>n:Beispiel 1:Wenn <strong>für</strong> einen maßgeblichen Regelbedarf in Höhe von 391 Euro eine Min<strong>de</strong>rung um 60%erfolgt, übersteigt <strong>de</strong>r Prozentsatz <strong>de</strong>r Absenkung die ersten 30% um weitere 30%. Alsobeträgt <strong>de</strong>r Wert <strong>de</strong>r möglichen Sachleistungen 30% von 180 Euro gleich 54 Euro. In diesemFall verbleibt <strong>de</strong>m Leistungsberechtigten ein 40%-iger Anteil von seinem Regelbedarf von391 Euro. <strong>Die</strong>s sind 156,40 Euro als Geldleistung zuzüglich <strong>de</strong>r gerun<strong>de</strong>ten 54 Euro in Formvon Lebensmittelgutscheinen, in <strong>de</strong>r Summe also 210,40 Euro – mehr als <strong>de</strong>r im Regelbedarfenthaltenen Anteil <strong>für</strong> Ernährung, Gesundheitspflege, Hygiene und Körperpflege.247Beispiel 2:Wenn bei einem maßgeblichen Regelbedarf in Höhe von 391 Euro eine Absenkung um 60%(z.B. 2 abgelehnte Arbeitsangebote) + 30% (z.B. 3 Mel<strong>de</strong>versäumnisse) erfolgt, übersteigt<strong>de</strong>r Prozentsatz <strong>de</strong>r Absenkung die ersten 30% um 60%. Also beträgt <strong>de</strong>r Wert <strong>de</strong>r möglichenSachleistungen 60% von 180 Euro gleich 108 Euro. Da <strong>de</strong>r verbleiben<strong>de</strong> Regelbedarf - 10%von 391 Euro= 39,10 Euro zusammen mit <strong>de</strong>n 108 Euro nur eine Summe von 147,10 Euroergibt, können die Sachleistungen in diesem Fall um 32,90 Euro auf 180 Euro aufgestocktwer<strong>de</strong>n, die Gesamtgutscheinhöhe beträgt also gerun<strong>de</strong>t 141 Euro.Das Jobcenter kann während <strong>de</strong>s Min<strong>de</strong>rungszeitraums zusätzlich die Abschläge <strong>für</strong>Stromzahlungen als Zuschuss direkt an <strong>de</strong>n Energieversorger zahlen, wenn dieser auf Grundvon offenen Zahlungen die Stromabstellung ankündigt, so auch die Fachlichen Hinweise <strong>de</strong>rBun<strong>de</strong>sagentur <strong>für</strong> Arbeit zu <strong>de</strong>n §§ 31, 31a, 31b <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>, Stand 20.03.2013, Rn. 31.49a

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