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SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

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239Kein Anspruch auf ergänzen<strong>de</strong> Hilfe nach <strong>de</strong>m <strong>SGB</strong> X<strong>II</strong>Nach § 31b Abs. 2 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> besteht während <strong>de</strong>r Sanktionszeiträume kein Anspruch aufergänzen<strong>de</strong> Hilfe zum Lebensunterhalt nach <strong>de</strong>m <strong>SGB</strong> X<strong>II</strong>.16.2 DIE SANKTIONSTATBESTÄNDE NACH § 31 ABS. 1 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>16.2.1 Verstoß gegen in <strong>de</strong>r Einglie<strong>de</strong>rungsvereinbarung o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>m diese ersetzen<strong>de</strong>nVerwaltungsakt festgelegte Pflichten (Nr. 1)• Es geht dabei insbeson<strong>de</strong>re um die in <strong>de</strong>r Einglie<strong>de</strong>rungsvereinbarung festgelegtenAnfor<strong>de</strong>rungen an die Eigenbemühungen. Insbeson<strong>de</strong>re soll in <strong>de</strong>rEinglie<strong>de</strong>rungsvereinbarung festgelegt wer<strong>de</strong>n, wie und in welcher Häufigkeit sich<strong>de</strong>r Leistungsberechtigte um Arbeit bemühen muss. Weitere Pflichten aus <strong>de</strong>rEinglie<strong>de</strong>rungsvereinbarung können aber auch sein die Teilnahme an einerbestimmten Einglie<strong>de</strong>rungsmaßnahme, die Kontaktaufnahme zu Beratungsstellenwie <strong>de</strong>r Schuldner- o<strong>de</strong>r Suchtberatung o<strong>de</strong>r die Organisation <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rbetreuung.Wie viel Bewerbungen pro Monat können gefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n?Es gibt keine konkrete Richtgröße in <strong>de</strong>r Rechtsprechung zum <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>. <strong>Die</strong> konkreteZahl muss sich an <strong>de</strong>n Beson<strong>de</strong>rheiten <strong>de</strong>s Einzelfalls orientieren.Aus <strong>de</strong>r Praxis:<strong>Die</strong> Zahl <strong>de</strong>r gefor<strong>de</strong>rten Bewerbungen pro Monat liegt nach meinen Erfahrungenmeist bei fünf.Was ist mit <strong>de</strong>n Kosten <strong>für</strong> die Bewerbungen?Eine Kostenerstattungsregelung <strong>für</strong> notwendige schriftliche Bewerbungen sollte in<strong>de</strong>r Einglie<strong>de</strong>rungsvereinbarung verbindlich vereinbart wer<strong>de</strong>n. Geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>nkönnen diese Kosten gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> i.V.m. § 44 Abs. 1 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I(„Vermittlungsbudget“). Es wird nun kein jährlicher För<strong>de</strong>rungshöchstbetrag <strong>für</strong>Bewerbungen mehr genannt, er sollte sich aber sicher an <strong>de</strong>m ehemaligen in Höhevon 260 Euro orientieren (§ 46 Abs. 1 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I, alte Fassung bis En<strong>de</strong> 2008).• Es sollte aber geprüft wer<strong>de</strong>n, ob die festgelegten Pflichten u.U. unzulässigeGegenleistungen gemäß § 55 <strong>SGB</strong> X darstellen, in diesem Fall sind sie als nichtig nach§ 58 Abs. 2 Nr. 4 <strong>SGB</strong> X anzusehen. So hat das Sozialgericht Braunschweig, Beschlussvom 11.09.2006 – S 21 AS 962/06 ER, entschie<strong>de</strong>n, dass die Pflicht, bis zu einembestimmten Termin einen Psychiater aufzusuchen, eine solch unzulässigeGegenleistung darstellt und damit das Nichtnachkommen keinen Pflichtenverstoßnach § 31 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> darstellt.• Kein Sanktionsbestand liegt vor, wenn sich <strong>de</strong>r Leistungsberechtigte weigert, eineEinglie<strong>de</strong>rungsvereinbarung abzuschließen. Grund hier<strong>für</strong> ist, dass in einem solchen

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