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SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

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235Kapitel 16:Sanktionen / Mitwirkungsobliegenheiten sowie Absenkung undWegfall <strong>de</strong>s Arbeitslosengel<strong>de</strong>s <strong>II</strong> bzw. Sozialgel<strong>de</strong>s16.1 Allgemeines 237• Sanktion und Rechtsfolgenbelehrung• Grundlage <strong>für</strong> die Ermittlung <strong>de</strong>s Absenkungsbetrages• Auswirkungen auf <strong>de</strong>n Zugang zu Leistungen zur Einglie<strong>de</strong>rung in Arbeit• Was ist ein wichtiger Grund?16.2 <strong>Die</strong> Sanktionstatbestän<strong>de</strong> nach § 31 Abs. 1 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> 23916.2.1 Verstoß gegen in <strong>de</strong>r Einglie<strong>de</strong>rungsvereinbarung o<strong>de</strong>rin <strong>de</strong>m diese ersetzen<strong>de</strong>n Verwaltungsakt festgelegte Pflichten 23916.2.2 Ablehnung einer zumutbaren Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit nach§ 16d <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> o<strong>de</strong>r eines nach § 16e <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> geför<strong>de</strong>rten Arbeitsverhältnisses 24016.2.3 Nichtantritt, Abbruch o<strong>de</strong>r Anlass <strong>für</strong> Abbruch einer zumutbaren Maßnahme 24016.3 <strong>Die</strong> Sanktionstatbestän<strong>de</strong> nach § 31 Abs. 2 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> 24016.3.1 Vermin<strong>de</strong>rung von Einkommen und Vermögen 24016.3.2 Unwirtschaftliches Verhalten 24016.3.3 Sanktionen bei Eintritt einer Sperrzeit nach <strong>de</strong>n §§ 159 o<strong>de</strong>r 161 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I 24116.3.4 Sanktionen bei Sperrzeitfiktion 24116.4 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen nach § 31 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> 24216.4.1 Bei erstmaliger Pflichtverletzung 24216.4.2 Bei wie<strong>de</strong>rholter Pflichtverletzung 24216.4.3 Bei je<strong>de</strong>r weiteren Pflichtverletzung 24316.4.4 Son<strong>de</strong>rregelung in Bezug auf die Rechtsfolgen <strong>de</strong>r Pflichtverletzungen nach§ 31 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> <strong>für</strong> erwerbsfähige Leistungsberechtigte zwischen vollen<strong>de</strong>tem15. Lebensjahr und noch nicht vollen<strong>de</strong>tem 25. Lebensjahr 24316.4.5 Absenkung und Wegfall von Sozialgeld 244Seite

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