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SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

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5. Vermögen, solange es nachweislich zur baldigen Beschaffung o<strong>de</strong>r Erhaltung einesHausgrundstücks von angemessener Größe bestimmt ist, soweit dieses zu Wohnzweckenbehin<strong>de</strong>rter o<strong>de</strong>r pflegebedürftiger Menschen dient o<strong>de</strong>r dienen soll und dieser Zweckdurch <strong>de</strong>n Einsatz o<strong>de</strong>r die Verwertung <strong>de</strong>s Vermögens gefähr<strong>de</strong>t wür<strong>de</strong>,6. Sachen und Rechte, soweit ihre Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich ist o<strong>de</strong>r einebeson<strong>de</strong>re Härte be<strong>de</strong>uten wür<strong>de</strong>.• <strong>Die</strong> Verwertung von Sachen und Rechten ist nicht offensichtlich unwirtschaftlich, wennim Ergebnis unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Verwertungskosten <strong>de</strong>r Verkehrswert nurgeringfügig (bis 10%) unter <strong>de</strong>m Substanzwert <strong>de</strong>r eingezahlten Beträge liegt.Zukünftige Gewinn- / Renditeaussichten können nicht berücksichtigt wer<strong>de</strong>n, so dieFachlichen Hinweise <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sagentur <strong>für</strong> Arbeit zu § 12 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>, Stand 20.08.2012,Rn. 12.37.Nach <strong>de</strong>n Fachlichen Hinweisen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sagentur <strong>für</strong> Arbeit zu § 12 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>, Stand20.08.2012, Rn. 12.37a, ist eine Prüfung <strong>de</strong>r Verwertung von Lebensversicherungenerst im letzten Fünftel <strong>de</strong>r Laufzeit vorzunehmen, vorher dürfte <strong>de</strong>r Auszahlungsbetragdurch die Zinsbelastung so stark gemin<strong>de</strong>rt sein, dass eine Wirtschaftlichkeit nichtgegeben ist.• <strong>Die</strong> beson<strong>de</strong>re Härte kann sich sowohl aus <strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>ren Lebensumstän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>sHilfebedürftigen als auch aus <strong>de</strong>r Herkunft <strong>de</strong>s Vermögens ergeben, z.B. nach <strong>de</strong>nFachlichen Hinweisen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sagentur <strong>für</strong> Arbeit zu § 12 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>, Stand 20.08.2012,Rn. 12.38:o beson<strong>de</strong>re Familien- und Erbstücke,o Verkauf einer selbstbewohnten Eigentumswohnung von nicht angemessener Größe,o Vermögensrückstellungen <strong>für</strong> eine würdige Beerdigung und Grabpflege,o Ersparnisse <strong>für</strong> die Altersvorsorge, die trotz lückenhafter Rentenversicherung, z.B.wegen früherer Selbständigkeit, kurz vor <strong>de</strong>m Rentenalter eingesetzt wer<strong>de</strong>nmüssten.Hierzu gehören auch kapitalisierte Schmerzensgeldbeträge nach § 253 Abs. 2 BGB,soweit sie nach <strong>de</strong>m Zuflussmonat als Vermögen zu behan<strong>de</strong>ln sind. SoweitSchmerzensgeld, wenn es als Einkommen in Form einer monatlichen Rente gezahltwird, nach § 11a Abs.1 Nr. 3 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> geschont ist, kann das nicht an<strong>de</strong>rs sein, wenn dasSchmerzensgeld als einmaliger Kapitalbetrag geleistet wird. <strong>Die</strong> Funktionen <strong>de</strong>sSchmerzensgel<strong>de</strong>s – Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion – sind unabhängig von <strong>de</strong>ro<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Zahlungsmodalitäten. Sie sind i<strong>de</strong>ntisch bei ratierlicher Zahlung undEinmalzahlung. Daher wäre es <strong>für</strong> Betroffene eine beson<strong>de</strong>re Härte, wenn sie auf dieVerwertung von Vermögen verwiesen wer<strong>de</strong>n könnten, das aus kapitalisiertemSchmerzensgeld stammt, so auch BSG vom 15.04.2008 – B 14/7b AS 6/07 R.Für die Angemessenheit sind nach § 12 Abs. 3 Satz 2 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> die Lebensumstän<strong>de</strong> während<strong>de</strong>s Bezugs <strong>de</strong>r Leistungen <strong>de</strong>r <strong>Grundsicherung</strong> <strong>für</strong> Arbeitssuchen<strong>de</strong> maßgeblich.231

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