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SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

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23015.3 DAS SCHONVERMÖGENNicht als Vermögen sind nach 12 Abs. 3 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> zu berücksichtigen:1. angemessener Hausrat,2. ein angemessenes Kraftfahrzeug <strong>für</strong> je<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r Bedarfsgemeinschaft leben<strong>de</strong>erwerbsfähige Person,►die Prüfung <strong>de</strong>r Angemessenheit ist entbehrlich, wenn <strong>de</strong>r Verkaufserlös abzüglich ggf.noch bestehen<strong>de</strong>r Kreditverbindlichkeiten 7.500 Euro nicht übersteigt – vgl. BSG vom07.09.2007 – B 14/7b AS 66/06 R und Fachliche Hinweise <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sagentur <strong>für</strong> Arbeit zu§ 12 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>, Stand 20.08.2012, Rn. 12.24.3. vom Inhaber als <strong>für</strong> die Altersvorsorge bestimmt bezeichnete Vermögensgegenstän<strong>de</strong> inangemessenem Umfang, wenn die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>renPartnerin o<strong>de</strong>r Partner von <strong>de</strong>r Versicherungspflicht in <strong>de</strong>r gesetzlichenRentenversicherung befreit ist,4. ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe o<strong>de</strong>r eine entsprechen<strong>de</strong>Eigentumswohnung,• die Prüfung <strong>de</strong>r Angemessenheit ist entbehrlich, wenn die Wohnfläche folgen<strong>de</strong>Größen nicht überschreitet – vgl. BSG vom 07.11.2006 – B 7b AS 2/05 R undFachliche Hinweise <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sagentur <strong>für</strong> Arbeit zu § 12 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>, Stand 20.08.2012, Rn.12.26:Bewohnt mit ...PersonenEigentumswohnungin m²Familienheimin m²1-2 80 903 100 1104 120 130Für Familien mit mehr als 4 Personen gilt eine Erhöhung um 20m² pro Person• Eine Grundstücksfläche im städtischen Bereich von 500 m² und im ländlichen Bereichvon 800 m² sind in <strong>de</strong>r Regel als angemessen anzusehen. Wobei aber auch höhereWerte als angemessen angesehen wer<strong>de</strong>n können, wenn diese in Bebauungsplänenfestgelegt sind, so die Fachlichen Hinweise <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sagentur <strong>für</strong> Arbeit zu § 12 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>,Stand 20.08.2012, Rn. 12.27.• <strong>Die</strong> genannten Größen sind nicht als Grenzwerte zu verstehen, maßgeblich sind dieLebensumstän<strong>de</strong> im Einzelfall, z.B. Familienplanung o<strong>de</strong>r voraussichtliche Dauer <strong>de</strong>rHilfebedürftigkeit.

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