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SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

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• <strong>Die</strong> Freibeträge <strong>für</strong> notwendige Anschaffungen nach 5. wer<strong>de</strong>n <strong>für</strong> alle Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>rBedarfsgemeinschaft addiert. Wenn also Kin<strong>de</strong>r ihren Freibetrag nicht ausschöpfen, kanndieser <strong>de</strong>n Eltern zugerechnet wer<strong>de</strong>n und umgekehrt.• Aber:Der Grundfreibetrag von 3.100 Euro <strong>für</strong> min<strong>de</strong>rjährige Kin<strong>de</strong>r ist ausschließlich <strong>de</strong>meigenen Vermögen von Kin<strong>de</strong>rn zuzuordnen ohne die Möglichkeit <strong>de</strong>r Übertragung nichtausgeschöpfter Freibeträge <strong>de</strong>r Eltern auf das Vermögen von Kin<strong>de</strong>rn bzw. nichtausgeschöpfter Freibeträge von Kin<strong>de</strong>rn auf das Vermögen <strong>de</strong>r Eltern.229<strong>Die</strong>se Auffassung war zunächst strittig, wur<strong>de</strong> aber durch das4 AS 58/08 R bestätigt.BSG vom 13.05.2009 – BBeispiel 1Bei einer vierköpfigen Familie – bestehend aus Vater (32 Jahre alt), Mutter (30 Jahre alt) undzwei min<strong>de</strong>rjährigen Kin<strong>de</strong>rn im Alter von 8 und 5 Jahren – ergeben sich personenbezogenfolgen<strong>de</strong> Vermögensfreibeträge:► Grundfreibetrag <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Vater von► Grundfreibetrag <strong>für</strong> die Mutter von► Grundfreibetrag <strong>für</strong> K 1 von► Grundfreibetrag <strong>für</strong> K 2 von4.800 Euro (32 x 150 Euro) + 750 Euro4.500 Euro (30 x150 Euro) + 750 Euro3.100 Euro + 750 Euro3.100 Euro + 750 EuroWenn nur <strong>de</strong>r Vater Vermögen hat, beträgt <strong>de</strong>r Vermögensfreibetrag beim Vater mithin12.300 Euro (4.800 + 4.500 + 4x750).Beispiel 2 (ab Februar 2013 nur noch zur Berechnung/ Überprüfung von älteren Ansprüchen,da die Betroffenen inzwischen die Altersgrenze nach § 7a <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> erreicht haben)Für <strong>de</strong>n am 15.01.1947 geborenen Herrn X und seine am 15.02.1952 geborene Ehefrauergaben sich – bezogen auf November 2011 – folgen<strong>de</strong> Vermögensfreibeträge:Nach <strong>de</strong>r Übergangsregelung in § 65 Abs. 5 gilt <strong>für</strong> Herrn X ein Grundfreibetrag von 520 Europro vollen<strong>de</strong>tem Lebensjahr, Frau X fällt nicht unter diese Übergangsregelung:► Grundfreibetrag <strong>für</strong> Herrn X von 33.280 Euro (64 x 520 Euro) + 750 Euro► Grundfreibetrag <strong>für</strong> Frau X von 8.850 Euro (59 x 150 Euro) + 750 EuroDaraus errechnet sich <strong>für</strong> bei<strong>de</strong> ein Grundfreibetrag von zusammen 42.130 Euro.Mit <strong>de</strong>m Betrag <strong>für</strong> notwendige Anschaffungen von 1.500 Euro ergibt sich <strong>de</strong>r Gesamtbetragvon 43.630 Euro.

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