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SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

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Nr. 2: Altersvorsorge in Höhe <strong>de</strong>s nach Bun<strong>de</strong>srecht ausdrücklich als Altersvorsorgegeför<strong>de</strong>rten Vermögens einschließlich seiner Erträge und <strong>de</strong>r geför<strong>de</strong>rten laufen<strong>de</strong>nAltersvorsorgebeiträge, soweit <strong>de</strong>r Inhaber das Altersvorsorgevermögen nicht vorzeitigverwen<strong>de</strong>t,• sogen. „Riesterrente“Der Höchstbetrag <strong>de</strong>r staatlichen För<strong>de</strong>rung richtet sich nach § 10aEinkommenssteuergesetz und beträgt ab 2008 2.100 Euro.228Nr. 3: geldwerte Ansprüche, die <strong>de</strong>r Altersvorsorge dienen, soweit <strong>de</strong>r Inhaber sie vor <strong>de</strong>mEintritt in <strong>de</strong>n Ruhestand auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung nicht verwerten kannund <strong>de</strong>r Wert <strong>de</strong>r geldwerten Ansprüche 750 € je vollen<strong>de</strong>tem Lebensjahr <strong>de</strong>rerwerbsfähigen leistungsberechtigten Person und <strong>de</strong>ren Partnerin o<strong>de</strong>r Partner nichtübersteigt;Der Wert <strong>de</strong>r geldwerten Ansprüche darf <strong>für</strong> die erwerbsfähige leistungsberechtigtePerson und <strong>de</strong>ren Partnerin o<strong>de</strong>r Partner einen maßgeben<strong>de</strong>n Höchstbetrag nichtübersteigen :• <strong>für</strong> Personen, die vor <strong>de</strong>m 01.01.1958 geboren sind: jeweils 48.750 Euro• <strong>für</strong> Personen, die nach <strong>de</strong>m 31.12.1957 und vor <strong>de</strong>m01.01.1964 geboren sind: jeweils 49.500 Euro• <strong>für</strong> Personen, die nach <strong>de</strong>m 31.12.1963 geboren sind: jeweils 50.250 Euro(<strong>Die</strong> unterschiedlichen Werte hängen wie<strong>de</strong>r zusammen mit <strong>de</strong>r schrittweisenHeraufsetzung <strong>de</strong>s Rentenalters auf 67 Jahre.)Eine Übergangsregelung, wie sie <strong>für</strong> die Beträge nach Nr. 1 gilt, ist bei diesem Punkt nichtvorgesehen.Wird <strong>de</strong>r Altersvorsorgevertrag vorzeitig gekündigt, entfällt <strong>de</strong>r Schutz als privilegiertesVermögen, es wird zu nicht privilegiertem Vermögen. Überschreitet die Höhe nicht dienach Nr. 1 und 5 genannten Grundfreibeträge bleibt es weiterhin geschützt nach § 12Abs. 2 Nr. 1 und 4 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>.Nr. 4: Ein Freibetrag <strong>für</strong> notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 € <strong>für</strong> je<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>rBedarfsgemeinschaft leben<strong>de</strong>n Leistungsberechtigten.Zurechnung <strong>de</strong>s Vermögens / <strong>de</strong>r Vermögenswerte nach <strong>de</strong>n Fachlichen Hinweisen <strong>de</strong>rBun<strong>de</strong>sagentur <strong>für</strong> Arbeit zu § 12 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>, Stand 20.08.2012, Rn. 12.10, auf die einzelnenMitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bedarfsgemeinschaft:• <strong>Die</strong> Grundfreibeträge nach 1. wer<strong>de</strong>n <strong>für</strong> <strong>de</strong>n erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und<strong>de</strong>ssen Partner addiert und <strong>de</strong>m gemeinsamen vorhan<strong>de</strong>nen Vermögen / Vermögenswertgegenübergestellt, unabhängig davon, wer von bei<strong>de</strong>n Inhaber <strong>de</strong>s Vermögens ist.• <strong>Die</strong>s gilt auch <strong>für</strong> die Freibeträge zur Altersvorsorge nach 3. und 4.

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