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SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

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Das Kin<strong>de</strong>rgeld ist als Einkommen <strong>de</strong>m jeweiligen Kind zuzurechnen, „soweit es bei <strong>de</strong>mjeweiligen Kind zur Sicherung <strong>de</strong>s Lebensunterhalts, mit Ausnahme <strong>de</strong>r Bedarfe nach § 28,benötigt wird“, so dass die Bedarfslücke <strong>de</strong>s einen Kin<strong>de</strong>s nicht mit einemKin<strong>de</strong>rgeldüberschuss <strong>de</strong>s an<strong>de</strong>ren Kin<strong>de</strong>s ge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n kann. - § 11 Abs. 1 Satz 4 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>.14.7 EIN AUSFÜHRLICHES BEISPIEL FÜR DIE BERECHNUNG VON ANSPRÜCHEN AUFARBEITSLOSENGELD <strong>II</strong> UND SOZIALGELDAllgemeines Schema: Einkommensverteilung innerhalb <strong>de</strong>r Bedarfsgemeinschaft<strong>Die</strong> Einkommensverteilung erfolgt nach <strong>de</strong>r so genannten „Bedarfsanteilmetho<strong>de</strong>“ gemäߧ 9 Abs. 2 Satz 3 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>.Schritte:1. Feststellung <strong>de</strong>s anrechenbaren, also bereinigten Einkommens <strong>für</strong> je<strong>de</strong> Person2. Berechnung <strong>de</strong>r individuellen Bedarfe (BuT-Leistungen wer<strong>de</strong>n nach § 9 Abs. 2 Satz 32. HS <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> hier nicht einbezogen.)3. Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Bedarfes <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r um <strong>de</strong>ren Einkommen• Ist das Einkommen eines Kin<strong>de</strong>s ge<strong>de</strong>ckt, gehört es nicht mehr zurBedarfsgemeinschaft <strong>de</strong>r Eltern nach § 9 Abs. 2 Satz 2 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>, da es nichthilfebedürftig ist.• Auf eventuell überschüssiges Kin<strong>de</strong>rgeld achten! <strong>Die</strong>ses wür<strong>de</strong> auf daskin<strong>de</strong>rgeldberechtigte Elternteil übertragen wer<strong>de</strong>n (folgt aus § 11 Abs. 1Sätze 3,4 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>)4. Feststellen <strong>de</strong>r verbleiben<strong>de</strong>n individuellen Bedarfe und <strong>de</strong>s Gesamtbedarfs <strong>de</strong>rBedarfsgemeinschaft5. Feststellung <strong>de</strong>s individuellen prozentualen Bedarfsanteils am Gesamtbedarf(Berechnungsprogramm <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sagentur <strong>für</strong> Arbeit rechnet mit 4Nachkommastellen)6. Feststellen <strong>de</strong>s noch übrigen anrechenbares individuellen Einkommens undErrechnung daraus <strong>de</strong>s Gesamteinkommens7. Verteilung <strong>de</strong>s Gesamteinkommens (nach 6.) nach <strong>de</strong>m prozentualen Anteil (nach 5.)auf die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bedarfsgemeinschaft8. Ausrechnung <strong>de</strong>r verbleiben<strong>de</strong>n individuellen Bedarfe<strong>Die</strong> Schritte 4-7 – also nach Zuordnung <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>reinkommens! - lassen sich auch durchfolgen<strong>de</strong> Formel zusammenfassen, aus <strong>de</strong>r sich <strong>de</strong>r individuelle Anteil je<strong>de</strong>s Mitglie<strong>de</strong>s <strong>de</strong>rBedarfsgemeinschaft am anrechenbaren Gesamteinkommen ergibt:Individueller Bedarf x anrechenbares GesamteinkommenGesamtbedarf218

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