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SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

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hat. Der Senat hält zwar die im Schrifttum und in <strong>de</strong>r Rechtsprechung <strong>de</strong>r Instanzengeäußerten verfassungsrechtlichen Be<strong>de</strong>nken gegen § 9 Abs. 2 Satz 2 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> <strong>für</strong>beachtenswert, letztlich aber nicht durchgreifend. Das Bun<strong>de</strong>sverfassungsgericht hatam 29.05.2013 eine Verfassungsbeschwer<strong>de</strong> zu dieser Problematik wegenUnzulässigkeit nicht zur Entscheidung angenommen – 1 BvR 1083/09.214Ausführlich zu <strong>de</strong>r Problematik <strong>de</strong>s Stiefelternunterhalts siehe Exkurs im Kapitel7.1.2• <strong>Die</strong> Berücksichtigung von Einkommen von Eltern, Elternteilen sowie <strong>de</strong>ren Partnernerfolgt nicht bei einem Kind, das schwanger ist o<strong>de</strong>r sein Kind bis zur Vollendung <strong>de</strong>s6. Lebensjahres betreut.Nach <strong>de</strong>r Gesetzesbegründung BT-Drucksache 15/1516, 53 dient diese Einschränkung<strong>de</strong>m Schutz <strong>de</strong>s ungeborenen Lebens. Sie soll sicherstellen, dass schwangere Kin<strong>de</strong>rnicht wegen <strong>de</strong>s ansonsten üblichen Einsatzes <strong>de</strong>s Elterneinkommens <strong>für</strong> die in <strong>de</strong>rBedarfsgemeinschaft leben<strong>de</strong>n Kin<strong>de</strong>r zu einem Schwangerschaftsabbruch veranlasstwer<strong>de</strong>n.• Wenn noch nicht 25 Jahre alte, unverheiratete Kin<strong>de</strong>r über Einkommen verfügen, dasihren Bedarf übersteigt, fin<strong>de</strong>t also im Verhältnis zu bedürftigen Eltern o<strong>de</strong>rElternteilen keine Einkommensberücksichtigung über § 9 Abs. 2 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> statt.• Ist in einer Bedarfsgemeinschaft nicht <strong>de</strong>r gesamte Bedarf aus eigenen Kräften undMitteln ge<strong>de</strong>ckt, so gilt je<strong>de</strong> Person <strong>de</strong>r Bedarfsgemeinschaft im Verhältnis <strong>de</strong>seigenen Bedarfs zum Gesamtbedarf als hilfebedürftig - § 9 Abs. 2 Satz 3 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>.Ausführlich zu <strong>de</strong>r Problematik <strong>de</strong>r Verteilung <strong>de</strong>s Einkommens innerhalb <strong>de</strong>rBedarfsgemeinschaft siehe Exkurs im Kapitel 6.3 und im Beispiel unter 14.7. Unter14.7 fin<strong>de</strong>t sich auch ein allgemeines Schema zur Einkommensverteilung.14.5.2 Bei Personen, zwischen <strong>de</strong>nen eine Haushaltsgemeinschaft im Sinne <strong>de</strong>s § 9 Abs. 5<strong>SGB</strong> <strong>II</strong> besteht:• Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten o<strong>de</strong>rVerschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweitdies nach <strong>de</strong>ren Einkommen (o<strong>de</strong>r Vermögen) erwartet wer<strong>de</strong>n kann - § 9 Abs. 5 <strong>SGB</strong><strong>II</strong>.• <strong>Die</strong>se Regelung betrifft:

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