13.07.2015 Aufrufe

SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

212Anmerkung:Wer einen Minijob ausführt, kann sich von <strong>de</strong>r Rentenversicherungspflicht befreien lassen.Wenn Frau B. aber Beiträge bezahlen wür<strong>de</strong> – was ich auch <strong>de</strong>n meisten empfehlen wür<strong>de</strong> –sind diese Beiträge auch als Pflichtbeitrag nach § 11b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> vomEinkommen abzusetzen, so auch die Fachlichen Hinweise <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sagentur <strong>für</strong> Arbeit zu §§11, 11a, 11b <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>, Stand 22.07.2013, Rn. 11.130.Berechnungsbeispiel 2:Frau B. hat einen Minijob mit 400 Euro monatlich. Hinzu kommt eine Übungsleitertätigkeit,<strong>für</strong> die sie 200 Euro monatlich erhält.• Das Gesamteinkommen von Frau B. beträgt 600 Euro.• Der Grundfreibetrag nach § 11b Abs. 2 Satz 3 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> beträgt 200 Euro.• Der Erwerbstätigenfreibetrag nach § 11b Abs. 3 Nr. 1 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> beträgt 20% von 500Euro = 100 Euro→ insgesamt also 300 Euro;→ auf <strong>de</strong>n Bedarf von Frau B. sind 300 Euro als bereinigtes Einkommen anzurechnen.Berechnungsbeispiel 3:Ein Ehepaar wohnt mit zwei kleinen Kin<strong>de</strong>rn im Alter von 2 und 4 Jahren in Berlin. <strong>Die</strong>Ehefrau ist erwerbsfähig, aber nicht erwerbstätig. Mit Blick auf § 10 Abs. 1 Nr. 3 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> ist ihreine Erwerbstätigkeit <strong>de</strong>rzeit nicht zumutbar. Der Ehemann und Vater <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r erzielt einEinkommen aus abhängiger Beschäftigung von 1.651 Euro brutto im Monat. Es besteheneinige private Versicherungen und <strong>de</strong>r Weg von <strong>de</strong>r Wohnung zur Arbeitsstätte beträgt 20Kilometer.<strong>Die</strong> Einkommensbereinigung nach § 11b <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> vollzieht sich wie folgt schrittweise:Das Einkommen ist nach § 11b Abs. 1 Nr. 1 bis 6 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> i.V.m. § 11b Abs. 3 Nr. 2 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> zubereinigen:• Einkommenssteuern und Solidaritätszuschlag fallen in Steuerklasse <strong>II</strong>I, in <strong>de</strong>r sich <strong>de</strong>rEhemann befin<strong>de</strong>t, bei seinem Bruttoverdienst noch nicht an. Bei einemBruttoverdienst von 1.651 Euro monatlich kommt § 11b Abs. 1 Nr. 1 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> also nichtzum Tragen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!