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SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

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Pauschalregelung wür<strong>de</strong>n sich also 25 (km) x 19 (Tage) x 0,20 (Euro) = 95 Euro zuberücksichtigen<strong>de</strong> Fahrtkosten ergeben.Wenn die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar ist, was in <strong>de</strong>nmeisten Fällen <strong>de</strong>r Fall ist, wür<strong>de</strong> nur <strong>de</strong>r <strong>für</strong> das Sozialticket in Berlin anfallen<strong>de</strong>Betrag von 36 Euro anerkannt wer<strong>de</strong>n.208Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel sind aber in je<strong>de</strong>m Fall die tatsächlichennotwendigen nachgewiesenen Kosten in Abzug zu bringen.Nach Nr. 6: <strong>für</strong> Erwerbsfähige ist ferner ein so genannter Erwerbstätigenfreibetrag nach§ 11b Abs. 3 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> abzusetzen,Genaueres zum Erwerbstätigenfreibetrag siehe weiter unten unter 14.4.2Nach Nr. 7: Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen bis zu <strong>de</strong>min einem Unterhaltstitel o<strong>de</strong>r in einer notariell beurkun<strong>de</strong>tenUnterhaltsvereinbarung festgelegten Betrag,Nach Nr. 8: bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, <strong>de</strong>ren Einkommen nach <strong>de</strong>m ViertenAbschnitt <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sausbildungsför<strong>de</strong>rungsgesetzes o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r §§ 71 o<strong>de</strong>r 108<strong>de</strong>s <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I bei <strong>de</strong>r Berechnung <strong>de</strong>r Leistungen <strong>de</strong>r Ausbildungsför<strong>de</strong>rung <strong>für</strong>min<strong>de</strong>stens ein Kind berücksichtigt wird, <strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>rAusbildungsför<strong>de</strong>rung berücksichtigte Betrag.Beispiel:Ergibt sich aus <strong>de</strong>m BAföG-Bescheid <strong>für</strong> das studieren<strong>de</strong> Kind, dass auf seinen Bedarf aus<strong>de</strong>m Einkommen seines Vaters 210 Euro angerechnet wer<strong>de</strong>n, ist dieser Betrag bei <strong>de</strong>rBereinigung <strong>de</strong>s Einkommens <strong>de</strong>s Vaters abzusetzen.Generelle Pauschalisierung zu <strong>de</strong>n Positionen 3. bis 5. bei Erwerbstätigkeit( so genannterGrundfreibetrag):„Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist an Stelle <strong>de</strong>r Beträgenach Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 100 Euro monatlich abzusetzen.Beträgt das monatliche Einkommen mehr als 400 Euro, gilt Satz 1 nicht, wenn die o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>rerwerbsfähige Leistungsberechtigte nachweist, dass die Summe <strong>de</strong>r Beträge nach Satz 1 Nr.3 bis 5 <strong>de</strong>n Betrag von 100 Euro übersteigt.“ - § 11b Abs. 2 Sätze 2, 3 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>.• Das be<strong>de</strong>utet, dass bis zu einem Einkommen von 400 Euro immer pauschal (nur) 100Euro abgesetzt wer<strong>de</strong>n können, unabhängig davon, ob Beträge o<strong>de</strong>r Pauschalen nachNr. 3 bis 5 konkret geltend gemacht wer<strong>de</strong>n können und falls ja, wie hoch diese imEinzelfall sind.

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