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SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

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Sie erhält dann <strong>de</strong>n maximalen Elterngeldfreibetrag von 300 Euro. Von <strong>de</strong>n verbliebenen 370Euro wird die Versicherungspauschale - 30 Euro - abgezogen. Von <strong>de</strong>m Elterngeld von FrauG. wer<strong>de</strong>n also nur 340 Euro angerechnet.204Wenn sich das Elterngeld nur zum Teil aus vorhergehen<strong>de</strong>r Erwerbstätigkeit berechnet undauf <strong>de</strong>n Min<strong>de</strong>stbetrag von 300 Euro aufgestockt wird► wird <strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>m Erwerbseinkommen errechnete Teil <strong>de</strong>s Elterngel<strong>de</strong>s nicht angerechnetund► vom anzurechnen<strong>de</strong>n Aufstockungsbetrag wird die 30 Euro-Versicherungspauschaleabgezogen, ggf. auch hier noch weitere Beträge wie KFZ-Haftpflichtversicherung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>rBetrag <strong>für</strong> die Riester-Rente.Beispiel:Frau S. hatte vor <strong>de</strong>r Geburt ihres Kin<strong>de</strong>s einen Minijob und erhielt da<strong>für</strong> 160 Euromonatlich. In diesem Fall erhält sie 160 Euro Elterngeld aus <strong>de</strong>m Minijob berechnet und - dadas Elterngeld min<strong>de</strong>stens 300 Euro beträgt - 140 Euro aufstockend.<strong>Die</strong> 160 Euro wer<strong>de</strong>n nicht angerechnet, von <strong>de</strong>m aufgestockten Betrag von 140 Euro wirddie Versicherungspauschale - 30 Euro - abgezogen. Von <strong>de</strong>m Elterngeld von Frau G.(insgesamt 300 Euro) wer<strong>de</strong>n also nur 110 Euro angerechnet.Wenn das Elterngeld ohne vorherige Erwerbstätigkeit gezahlt wird - also <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>stbetragvon 300 Euro► wird die 30 Euro-Versicherungspauschale abgezogen, ggf. auch hier noch weitere Beträgewie KFZ-Haftpflichtversicherung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Betrag <strong>für</strong> die Riester-Rente. Es wer<strong>de</strong>n also imAllgemeinen 270 Euro angerechnet.Ergänzen<strong>de</strong> Anmerkung:• Der Geschwisterbonus nach § 2 Abs. 4 BEEG ist nicht anrechnungsfrei.Zum BetreuungsgeldDas Betreuungsgeld, das zum 01.08.2013 eingeführt wur<strong>de</strong>, ist wie das Elterngeld auch imBEEG geregelt. Auch hier gilt nach § 10 Abs. 1 BEEG, dass es bei an<strong>de</strong>ren Sozialleistungen biszu einer Höhe von monatlich 300 Euro anrechnungsfrei bleibt, <strong>für</strong> Leistungsempfänger vonLeistungen nach <strong>de</strong>m <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>, <strong>SGB</strong> X<strong>II</strong> o<strong>de</strong>r § 6a BKGG aber nach § 10 Abs. 5 BEEG vollangerechnet wird.

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