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SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

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• Ist anzunehmen, dass die nachgewiesene Höhe <strong>de</strong>r Einnahmen offensichtlich nicht<strong>de</strong>n tatsächlichen Einnahmen entspricht, können die nachgewiesenen Einnahmen bei<strong>de</strong>r Berechnung angemessen erhöht wer<strong>de</strong>n.• Das Verhältnis <strong>de</strong>r Ausgaben zu <strong>de</strong>n jeweiligen Erträgen darf nicht in einemauffälligen Missverhältnis stehen, an<strong>de</strong>rnfalls können die Ausgaben bei <strong>de</strong>rBerechnung nicht abgesetzt wer<strong>de</strong>n.• Für das monatlich zu berücksichtigen<strong>de</strong> Einkommen ist das Gesamteinkommen imBewilligungszeitraum durch die Anzahl <strong>de</strong>r Monate zu teilen. Wird eineErwerbstätigkeit nur während eines Teils <strong>de</strong>s Bewilligungszeitraums ausgeübt, gilt alsmonatliches Einkommen <strong>de</strong>rjenige Teil <strong>de</strong>s Einkommens, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Anzahl <strong>de</strong>r Monate,in <strong>de</strong>nen die Erwerbstätigkeit ausgeübt wur<strong>de</strong>, entspricht. Von <strong>de</strong>m Einkommen sinddie Beträge nach § 11 Abs. 2 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> abzusetzen.• Ist auf Grund <strong>de</strong>r Erwerbstätigkeit eine jährliche Berechnung <strong>de</strong>s Einkommensangezeigt, soll in die Berechnung <strong>de</strong>s Einkommens auch Einkommen ausselbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb o<strong>de</strong>r Land- und Forstwirtschaft einbezogenwer<strong>de</strong>n, das <strong>de</strong>r Leistungsberechtigte innerhalb von 6 Monaten vor wie<strong>de</strong>rholterAntragstellung erzielt hat, wenn er darauf hingewiesen wor<strong>de</strong>n ist - § 3 Abs. 5 <strong>de</strong>r Alg<strong>II</strong>-V. <strong>Die</strong>se Regelung betrifft vor allem Personen, die sog. saisonale Tätigkeiten, z.B.Eisverkäufer, Strandkorbverleiher, ausüben.• Soweit über die Gewährung von Leistungen zum Lebensunterhalt nach § 40 Abs. 2Nr. 1 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> vorläufig entschie<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong>, kann das Einkommen imBewilligungszeitraum <strong>für</strong> die abschließen<strong>de</strong> Entscheidung geschätzt wer<strong>de</strong>n, wenndas tatsächliche Einkommen nicht innerhalb eines Zeitraums von 2 Monaten nachEn<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Bewilligungszeitraums nachgewiesen wird.14.3.3 Einkommen in sonstigen Fällen - § 4 Alg <strong>II</strong>-VAllgemeinesFür die Berechnung <strong>de</strong>s Einkommens in sonstigen Fällen gelten die Hinweise zur Berechnung<strong>de</strong>s Einkommens aus nichtselbständiger Arbeit (§ 2 Alg <strong>II</strong>-V) entsprechend.Hierzu gehören• Einkommen aus Sozialleistungen (z.B. Kin<strong>de</strong>rgeld, Unterhaltsvorschuss, Wohngeld,Arbeitslosengeld nach <strong>de</strong>m <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I, „Meister-BAföG“)• Einkommen aus Vermietung und Verpachtung• Einkommen aus Kapitalvermögen• Einkommen aus Wehr-, Ersatz- und Freiwilligendienstverhältnissen• Sonstiges Einkommen, z.B. Bezüge von Gefangenen, Einkommensteuererstattung)201

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