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SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

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21.12.2008 Art. 2 <strong>de</strong>s Gesetzes zur Neuausrichtung <strong>de</strong>r arbeitsmarktpolitischenInstrumente (BGBl. I S. 2928 ff.) – in Kraft getreten zum 01.01.2009• <strong>Die</strong> neuen Leistungen im Bereich <strong>de</strong>r Vermittlung nach <strong>de</strong>m <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>Iwer<strong>de</strong>n auch in die <strong>Grundsicherung</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitsuchen<strong>de</strong></strong> nach <strong>de</strong>m <strong>SGB</strong><strong>II</strong> übernommen. <strong>Die</strong> Regelungen zu <strong>de</strong>n Leistungen <strong>de</strong>r Einglie<strong>de</strong>rungin Arbeit wer<strong>de</strong>n neu geordnet, vor allem siehe §§ 16, 16a-g <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>.Einige Stichworte: Verpflichtung zum Integrationskurs <strong>für</strong> Personenmit Migrationshintergrund (§ 3 Abs. 2b <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>), Rechtsanspruch aufÜbernahme <strong>de</strong>r Weiterbildungskosten zum nachträglichen Erwerb <strong>de</strong>sHauptschulabschlusses, das Vermittlungsbudget, keine För<strong>de</strong>rungmehr <strong>für</strong> ABM, Neuregelung <strong>de</strong>s Einstiegsgel<strong>de</strong>s.• Neufassung <strong>de</strong>s § 39 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> zur sofortigen Vollziehbarkeit vonVerwaltungsakten, das heißt zur Beschreibung, in welchen FällenWi<strong>de</strong>rspruch und Klage keine aufschieben<strong>de</strong> Wirkung haben.22.12.2008 Art. 2 und 3 <strong>de</strong>s Gesetzes zur För<strong>de</strong>rung von Familien und haushaltsnahen<strong>Die</strong>nstleistungen (Familienleistungsgesetz – FamLeistG) (BGBl. I S. 2957)• Durch Art. 2: Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s § 6 BKGG: Erhöhung <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>rgel<strong>de</strong>s abJanuar 2009 <strong>für</strong> das erste und zweite Kind auf 164 Euro, <strong>für</strong> das dritteauf 170 Euro und <strong>für</strong> das vierte und je<strong>de</strong>s weitere auf jeweils 195 Euro• Durch Art. 3: Zahlung einer zusätzlichen Leistung <strong>für</strong> die Schule in Höhevon 100 Euro, § 24a <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> – in Kraft getreten zum 01.08.200902.03.2009 Art. 8 <strong>de</strong>s Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität inDeutschland (BGBl. I S. 429)• Erhöhung <strong>de</strong>r Regelleistung <strong>für</strong> Kin<strong>de</strong>r von 6 bis 13 Jahren in <strong>de</strong>r Zeitvom 01.07.2009 bis 31.12.2011 von bisher 60% auf 70% <strong>de</strong>r nach § 20Abs. 2 Satz 1 maßgeblichen Regelleistung – neuer § 74 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>16.07.2009 Art. 16 <strong>de</strong>s Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung vonVorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz – Krankenversicherung)(BGBl. I S. 1972)• Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s durch das Familienleistungsgesetz vom 22.12.2008eingeführten § 24a <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> – die zusätzliche Leistung <strong>für</strong> die Schule inHöhe von 100 Euro erhalten nun auch Schüler einer berufsbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nSchule.17.07.2009 Art. 14b <strong>de</strong>s Gesetzes zur Än<strong>de</strong>rung arzneimittelrechtlicher und an<strong>de</strong>rerVorschriften (BGBl. I S. 2013) - in Kraft getreten zum 01.01.2009• Ausweitung <strong>de</strong>s Zuschusses zu Krankenversicherungs- undPflegeversicherungsbeiträgen <strong>für</strong> gesetzlich Versicherte, wenn sieallein durch diese Beiträge hilfebedürftig wür<strong>de</strong>n - § 26 Abs. 2, 3 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>23.07.2009 Zweite Verordnung zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Arbeitslosengeld <strong>II</strong>/Sozialgeld-Verordnung (BGBl. I S. 2340)• Neuregelung zur Versicherungspauschale bei Min<strong>de</strong>rjährigen20

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