13.07.2015 Aufrufe

SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

195• Zuwendungen <strong>de</strong>r freien Wohlfahrtspflege, soweit sie die Lage <strong>de</strong>s Empfängers nichtso günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach <strong>de</strong>m <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> nichtgerechtfertigt wären - § 11a Abs. 4 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>• Zuwendungen Dritter ohne rechtliche bzw. sittliche Verpflichtung, soweit ihreBerücksichtigung bei <strong>de</strong>n Leistungsberechtigten grob unbillig wäre o<strong>de</strong>r sie die Lage<strong>de</strong>s Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach <strong>de</strong>m<strong>SGB</strong> <strong>II</strong> nicht gerechtfertigt wären - § 11a Abs. 5 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>Hierzu gehören zum Beispiel nach Rn. 11.108 und 11.110a <strong>de</strong>r Fachlichen Hinweise<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sagentur <strong>für</strong> Arbeit zu <strong>de</strong>n §§ 11, 11a, 11b <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>, Stand 22.07.2013,o Gesellschaftliche Preise zur Ehrung von Zivilcourage,o Ehrengaben aus öffentlichen Mitteln,o Spen<strong>de</strong>n aus Tombolas <strong>für</strong> bedürftige Menschen (insbes. in <strong>de</strong>rVorweihnachtszeit),o Begrüßungsgel<strong>de</strong>r <strong>für</strong> Neugeborene,o Zuwendungen aus <strong>de</strong>n Fonds Heimerziehung West o<strong>de</strong>r Ost zum Ausgleichvon Folgeschä<strong>de</strong>n aus einer Heimunterbringung in <strong>de</strong>n Jahren 1949 – 1975 /90,o Allgemein übliche Zuwendungen von Verwandten an min<strong>de</strong>rjährige Kin<strong>de</strong>r(z.B. kleinere monatliche Taschengel<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Oma, Geld- o<strong>de</strong>r Sachgeschenkezu Weihnachten o<strong>de</strong>r zum Geburtstag). <strong>Die</strong> Entscheidung hat insbeson<strong>de</strong>re<strong>de</strong>n Anlass, die Höhe und <strong>de</strong>n Zweck <strong>de</strong>r Zuwendung zu berücksichtigen.Wenn die Oma z.B. zum 18. Geburtstag ihrem Enkel einen Führerschein mit2.000 Euro finanziert, kann dieses Geld nicht auf <strong>de</strong>n Lebensunterhaltangerechnet wer<strong>de</strong>n, da es zweckgerichtet erbracht wird.<strong>Die</strong> Arbeitslosengeld <strong>II</strong> / Sozialgeld-Verordnung (Alg <strong>II</strong>-V)* bestimmt in § 1, welche weitereEinnahmen darüber hinaus nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind; dazu gehören:* Alg <strong>II</strong>-V = Verordnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beimArbeitslosengeld <strong>II</strong>/Sozialgeld (Arbeitslosengeld <strong>II</strong>/Sozialgeld-Verordnung – Alg <strong>II</strong>-V) vom 17.12.2007, BGBl. I S.2942 ff., zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Artikel 10 <strong>de</strong>s Gesetzes vom 21.03.2013, BGBl. I S. 556• Einnahmen, wenn sie innerhalb eines Kalen<strong>de</strong>rmonats 10 Euro nicht übersteigen –Abs. 1 Nr. 1,• Leistungen, die ausdrücklich <strong>für</strong> die bei <strong>de</strong>r Leistung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. §28 Abs. 6 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> zu berücksichtigen<strong>de</strong>n ersparten häuslichen Verbrauchsausgabenerbracht wer<strong>de</strong>n, bis zur Höhe <strong>de</strong>s Betrages nach § 5a Nr. 3 Alg <strong>II</strong>-V (betrifft dieErsparnis bei Inanspruchnahme <strong>de</strong>r gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung an Kitas /Schulen),• nicht steuerpflichtige Einnahmen einer Pflegeperson <strong>für</strong> Leistungen <strong>de</strong>r Grundpflegeund <strong>de</strong>r hauswirtschaftlichen Versorgung – Abs. 1 Nr. 4,• bei Soldaten <strong>de</strong>r Auslandsverwendungszuschlag und <strong>de</strong>r Leistungszuschlag – Abs. 1Nr. 5,

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!