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SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

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19214 DIE EINKOMMENSBERÜCKSICHTIGUNG14.1 ALLGEMEINES<strong>Die</strong> gesetzlichen Grundlagen <strong>für</strong> die Einkommensberücksichtigung befin<strong>de</strong>n sich in <strong>de</strong>n §§11, 11a, 11b <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> und in <strong>de</strong>r Alg <strong>II</strong>-V = Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowiezur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld<strong>II</strong>/Sozialgeld (Arbeitslosengeld <strong>II</strong>/Sozialgeld-Verordnung – ALG <strong>II</strong>-V) vom 17.12.2007, BGBl. IS. 2942 ff., zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Artikel 10 <strong>de</strong>s Gesetzes vom 21.03.2013, BGBl. I S. 556.Um <strong>de</strong>n individuellen Anspruch auf Geldleistungen – Arbeitslosengeld <strong>II</strong> bzw. Sozialgeld –ermitteln zu können,muss<strong>de</strong>m individuellen Bedarfdas berücksichtigungsfähige Einkommenin anrechenbarer, d.h. bereinigter Höhegegenübergestellt wer<strong>de</strong>n.Wenn dieses Einkommen zur Bedarfs<strong>de</strong>ckung nicht ausreicht und auch kein einzusetzen<strong>de</strong>sVermögen vorhan<strong>de</strong>n ist, besteht ein Anspruch auf die Leistungen nach <strong>de</strong>m <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>.Zunächst geht es um das eigene Einkommen <strong>de</strong>s Leistungsberechtigten.Lebt <strong>de</strong>r Leistungsberechtigte jedoch in einer Bedarfsgemeinschaft o<strong>de</strong>r einerHaushaltsgemeinschaft, wird auch das Einkommen (und Vermögen) <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Personenberücksichtigt.Was zählt als Einkommen?→ alle Einnahmen in Geld o<strong>de</strong>r Gel<strong>de</strong>swert, die <strong>de</strong>m Leistungsberechtigten und / o<strong>de</strong>r<strong>de</strong>n Mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Bedarfs- bzw. Haushaltsgemeinschaft im BewilligungszeitraumzufließenBeispiele:• Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (Lohn, Gehalt)• Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit• Renten, Pensionen• Lohnersatzleistungen wie Krankengeld und Arbeitslosengeld I• Unterhaltsansprüche• Elterngeld• Ausbildungsleistungen• Zinsen aus Sparguthaben und Kapitalerträge

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