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SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

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o Neuer § 3 Abs. 2a <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>: Unverzügliche Vermittlung vonerwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die das 58. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>thaben, in Arbeit o<strong>de</strong>r Arbeitsgelegenheito Verpflichtung zur „Rente mit Abschlägen“ ab Vollendung <strong>de</strong>s 63.Lebensjahres14.04.2008 Verordnung zur Vermeidung unbilliger Härten durch Inanspruchnahme einervorgezogenen Altersrente (Unbilligkeitsverordnung – UnbilligkeitsV) (BGBl. I S.734 f.)28.07.2008 Viertes Gesetz zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (BGBl. I S.1506) – in Kraft getreten zum 01.08.2008• Zur Beteiligung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s an <strong>de</strong>n Kosten <strong>de</strong>r Unterkunft und Heizung(§ 46 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>)24.09.2008 Gesetz zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>skin<strong>de</strong>rgeldgesetzes (BGBl. I S. 1854) – in Kraftgetreten zum 01.10.2008• Durch die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s § 6a BKGG sind mehr Familienanspruchsberechtigt auf <strong>de</strong>n Kin<strong>de</strong>rzuschlag – ggf. in Verbindung mit<strong>de</strong>m Bezug von Wohngeld. <strong>Die</strong>se Familien fallen dann aus <strong>de</strong>mLeistungssystem <strong>de</strong>s <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> heraus.24.09.2008 Gesetz zur Neuregelung <strong>de</strong>s Wohngeldrechts und zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>sSozialgesetzbuches (BGBl. I S. 1856ff.) – in Kraft getreten zum 01.01.2009• Durch die Wohngeldnovelle wer<strong>de</strong>n mehr Haushalteanspruchsberechtigt:o Heizkosten wer<strong>de</strong>n über gestaffelte Beträge, die bestimmt wer<strong>de</strong>ndurch die Anzahl <strong>de</strong>r zu berücksichtigen<strong>de</strong>n Haushaltsmitglie<strong>de</strong>r, indie zu berücksichtigen<strong>de</strong> Miete einbezogen.o Es wer<strong>de</strong>n einheitliche Höchstbeträge <strong>für</strong> Mieten und Belastungunabhängig vom Baualter eingeführt und zusätzlich um 10% erhöht.o <strong>Die</strong> Tabellenwerte wer<strong>de</strong>n um 8% erhöht.Durch Art. 2a <strong>de</strong>s Gesetzes erfolgt eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s § 52a <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>, das betrifftaber nur eine Anpassung an die Neuformulierung / Umstrukturierung <strong>de</strong>sWohngeldgesetzes. § 52a <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> betrifft <strong>de</strong>n Datenaustausch zwischen <strong>de</strong>rAgentur <strong>für</strong> Arbeit und <strong>de</strong>n Wohngeldstellen.18.12.2008 Erste Verordnung zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Arbeitslosengeld <strong>II</strong>/Sozialgeld-Verordnung(BGBl. I S. 2780 f.)• Keine Anrechnung mehr von Krankenhaus- und häuslicher Verpflegung• Keine Anrechnung von Geldgeschenken an Min<strong>de</strong>rjährige anlässlichreligiöser o<strong>de</strong>r ähnlicher Feste20.12.2008 Fünftes Gesetz zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (BGBl. I S.2859) - in Kraft getreten zum 01.01.2009• Zur Beteiligung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s an <strong>de</strong>n Kosten <strong>de</strong>r Unterkunft und Heizung(§ 46 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>)19

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