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SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

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verbun<strong>de</strong>nen persönlichen Kosten wie z.B. Taschengeld, sind aus <strong>de</strong>m Regelbedarf zufinanzieren.Entsprechen<strong>de</strong>s gilt <strong>für</strong> mehrtägige Fahrten mit <strong>de</strong>r Kita.Der Anspruch auf die Leistung <strong>für</strong> mehrtägige Klassenfahrten ist nicht auf eine Fahrt im Jahrbeschränkt.Zur Schülerbeför<strong>de</strong>rungLeistungsvoraussetzung ist, dass die Schule nicht fußläufig erreicht wer<strong>de</strong>n kann. Alszumutbarer Fußweg zwischen Hauptwohnung und besuchter Schule gelten bei Grundschülern1 km, ansonsten 3 km. Im Einzelfall, z.B. bei Krankheit o<strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rung, kann dieZumutbarkeit darunter liegen.Für die Ermittlung <strong>de</strong>r Länge <strong>de</strong>s Schulweges ist nicht die Luftlinie, son<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r tatsächlichzurückgelegte Fußweg zu Grun<strong>de</strong> zu legen. So können ein nachvollziehbarer Grund <strong>für</strong> einenlängeren tatsächlichen Schulweg auch Sicherheitsbe<strong>de</strong>nken sein, wenn zum Beispiel <strong>de</strong>rkürzeste Schulweg mitten durch einen Park führt.Für Berlin galt bis 31.07.2012, dass grundsätzlich die <strong>de</strong>rzeit besuchte Schule dienächstgelegene Schule im Sinne <strong>de</strong>s Gesetzes war. Ab August 2012 erfolgt nun aber einePrüfung <strong>für</strong> Schulwechsler und Neuaufnahmen, ob eine Grundschule als nächstgelegeneSchule <strong>de</strong>s gewählten Bildungsganges anzusehen ist. Sofern Erziehungsberechtigte einenPlatz in <strong>de</strong>r nächstgelegenen Schule beantragt haben, das zuständige Schulamt auf Grundvon mangeln<strong>de</strong>n Platzkapazitäten aber eine an<strong>de</strong>re Schule zugewiesen hat, gilt diesezugewiesene Schule als nächstgelegene im Sinne <strong>de</strong>s Gesetzes. Als nächstgelegeneGrundschule gelten auch Schulen mit beson<strong>de</strong>rem Bildungsgang, dies soll aber nicht <strong>für</strong>konfessionelle Schulen gelten. Wegen <strong>de</strong>s schulrechtlichen Anspruchs <strong>de</strong>rErziehungsberechtigten, weiterführen<strong>de</strong> und berufliche Schulen frei zu wählen, gelten diesegenerell als nächstgelegene Schule im Sinne <strong>de</strong>s Gesetzes.Kann die im Sinne <strong>de</strong>s Gesetzes gelten<strong>de</strong> nächstgelegene Schule nicht fußläufig erreichtwer<strong>de</strong>n, erhält die leistungsberechtigte Person vom Jobcenter auf seinen „berlinpass-BuT“einen speziellen Hologrammaufkleber, <strong>de</strong>r mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer versehenist. Damit kann sie bei <strong>de</strong>n Berliner Verkehrsbetrieben seit 01.08.2011 ein speziellesSchülerticket (AB) erwerben, das im Abo monatlich 12,08 Euro und als Monatsticket 15 Eurokostet.Auch wenn <strong>de</strong>r Schulweg unter 3 km beträgt, besteht ein Anspruch auf das ermäßigteSchülerticket beim Besuch einer im Rahmen <strong>de</strong>s Schulbesuchs vorgesehenen Praktikumsstellesowie bei ggf. notwendiger Beför<strong>de</strong>rung im Rahmen <strong>de</strong>s Schulsports o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>sSchwimmunterrichts. Zu <strong>de</strong>n Einzelheiten sei an dieser Stelle auf die AV BuT, Nr. 4 Abs. 9a)verwiesen.Zur Lernför<strong>de</strong>rung<strong>Die</strong> ergänzen<strong>de</strong> angemessene Lernför<strong>de</strong>rung soll als <strong>Die</strong>nstleistung durch externe Anbietererbracht wer<strong>de</strong>n, die mit <strong>de</strong>n Schulen entsprechen<strong>de</strong> Kooperationsverträge abgeschlossenhaben. <strong>Die</strong> Schulen müssen die Notwendigkeit <strong>de</strong>s För<strong>de</strong>rbedarfs zum Erreichen <strong>de</strong>r182

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