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SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

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Schulen und Freien Träger fin<strong>de</strong>n sich auf <strong>de</strong>r Seite <strong>de</strong>r Senatsverwaltung <strong>für</strong> Bildung, Jugendund Forschung, unter <strong>de</strong>m Stichwort Bildungspaket zu fin<strong>de</strong>n.181Allgemeine ZuständigkeitZuständig <strong>für</strong> die Entgegennahme <strong>de</strong>r Anträge, die Feststellung <strong>de</strong>r Leistungsberechtigung,die Beschei<strong>de</strong>rteilung und die Durchführung <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rspruchs- und Klageverfahrens ist dasjeweils im Einzelfall zuständige Jobcenter:Feststellungsbescheid und „berlinpass-BuT“Das Jobcenter prüft die Hilfebedürftigkeit <strong>für</strong> die beantragten Leistungen und erlässt einenzeitlich befristeten (in <strong>de</strong>r Regel übereinstimmend mit <strong>de</strong>m Leistungsbescheid über dieLeistungen zum Lebensunterhalt) Feststellungsbescheid <strong>für</strong> Leistungsberechtigte. NachAblauf sind eine erneute Antragstellung und <strong>de</strong>r Nachweis <strong>de</strong>r Anspruchsberechtigung durch<strong>de</strong>n Leistungsberechtigten erfor<strong>de</strong>rlich.Zusammen mit <strong>de</strong>m Feststellungsbescheid erhalten Berechtigte einen sogenannten„berlinpass-BuT“. Mit diesem können sie ihre Hilfebedürftigkeit bei <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nenLeistungserbringern nachweisen. <strong>Die</strong> Leistungserbringer prüfen, ob die fachlich-rechtlichenVorgaben vorliegen. Der „berlinpass-BuT“ ist zeitlich befristet, in <strong>de</strong>r Regel stimmt <strong>de</strong>rZeitraum mit <strong>de</strong>m <strong>de</strong>s Feststellungsbeschei<strong>de</strong>s überein. Bei Vorliegen <strong>de</strong>rLeistungsvoraussetzungen wird er verlängert. Mit <strong>de</strong>m „berlinpass-BuT“ wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>nleistungsberechtigten Personen bei <strong>de</strong>n Schulen bzw. Kitas die eintägigen Ausflügebeantragt, bei <strong>de</strong>n BVG-Betrieben das beson<strong>de</strong>re Schülerticket, bei <strong>de</strong>n Schulen dieergänzen<strong>de</strong> angemessene Lernför<strong>de</strong>rung und bei <strong>de</strong>n Caterern, Schulen bzw. Kitas diegemeinschaftliche Mittagsverpflegung.Zu <strong>de</strong>n mehrtägigen Klassenfahrten nach schulrechtlichen BestimmungenInsbeson<strong>de</strong>re wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>m Begriff erfasst:• Schülerfahrten im engeren Sinne (klassische Klassenfahrten)• Ge<strong>de</strong>nkstättenfahrten• Schullandheimfahrten• Schüleraustauschfahrten bei Schulpartnerschaften• Schüleraustauschfahrten in Verantwortung <strong>de</strong>r Berliner Schule• Fahrten im Rahmen <strong>de</strong>r ergänzen<strong>de</strong>n Betreuung an Grundschulen• die Teilnahme von Schülergruppen an Wettbewerben• Fahrten einzelner Kurse o<strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaften• ProjektfahrtenKosten <strong>für</strong> mehrtägige Fahrten im Rahmen <strong>de</strong>r Schulhortbetreuung wer<strong>de</strong>n ebenfallsübernommen, wenn sie schulrechtlichen Bestimmungen bzw. <strong>de</strong>r Schulaufsicht unterliegen.<strong>Die</strong> Schule erstellt einen entsprechen<strong>de</strong>n Nachweis über die Kosten <strong>für</strong> die Fahrt,Unterbringung und Verpflegung sowie gemeinsame Veranstaltungen und Besichtigungen.<strong>Die</strong> Kosten <strong>für</strong> die Fahrt sind in tatsächlicher Höhe zu übernehmen. <strong>Die</strong> mit <strong>de</strong>r Klassenfahrt

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