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SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

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Erstattet wer<strong>de</strong>n die tatsächlichen Kosten unter Abzug <strong>de</strong>r nach § 9 RBEG genanntenSelbstbeteiligung von 1 Euro pro Tag <strong>für</strong> die ersparten häuslichen Verbrauchsausgaben.6. Bedarf zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in <strong>de</strong>r Gemeinschaft <strong>für</strong>Leistungsberechtigte bis zur Vollendung <strong>de</strong>s 18. Lebensjahres in Höhe von bis zuinsgesamt 10 Euro monatlich <strong>für</strong>• Mitgliedsbeiträge in <strong>de</strong>n Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit,• Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht) und vergleichbareangeleitete Aktivitäten <strong>de</strong>r kulturellen Bildung und• Teilnahme an FreizeitenDarüber hinaus können weitere Aufwendungen berücksichtigt wer<strong>de</strong>n, wenn sie inZusammenhang mit <strong>de</strong>r Teilnahme an <strong>de</strong>n zuvor genannten Aktivitäten stehen, zumBeispiel Ausrüstungsgegenstän<strong>de</strong>, Leihgebühren.- § 28 Abs. 7 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><strong>Die</strong> Leistungen <strong>für</strong> Ausflüge / Fahrten, Lernför<strong>de</strong>rung, Mittagsverpflegung und Teilhabewer<strong>de</strong>n erbracht durch Sach- und <strong>Die</strong>nstleistungen, insbeson<strong>de</strong>re in Form vonpersonalisierten Gutscheinen o<strong>de</strong>r Direktzahlungen an <strong>de</strong>n Anbieter. Für Ausflüge / Fahrtensind auch Geldleistungen möglich. <strong>Die</strong> Kosten <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Schulbedarf und dieSchülerbeför<strong>de</strong>rungskosten sind Geldleistungen - § 29 Abs. 1 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>13.3 ANTRAGSNOTWENDIGKEITMit Ausnahme <strong>de</strong>r Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wer<strong>de</strong>n alle an<strong>de</strong>renLeistungen nur auf jeweils geson<strong>de</strong>rten Antrag erbracht - § 37 Abs. 1 Satz 2 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>. <strong>Die</strong>Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird von <strong>de</strong>r Antragstellung auf Leistungen zurSicherung <strong>de</strong>s Lebensunterhalts umfasst.Der Antrag wirkt jeweils auf <strong>de</strong>n Ersten <strong>de</strong>s Monats zurück - § 37 Abs. 2 Satz 2 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>.Ausnahme:Nach § 37 Abs. 2 Satz 3 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> wirkt <strong>de</strong>r Antrag auf Leistungen <strong>für</strong> die Bedarfe nach § 28 Abs.7 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>, soweit an<strong>de</strong>re Leistungen zur Sicherung <strong>de</strong>s Lebensunterhalts erbracht wer<strong>de</strong>n, auf<strong>de</strong>n Beginn <strong>de</strong>s aktuellen Bewilligungszeitraums nach § 41 Abs. 1 Satz 4 bzw. 5 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> dieserLeistungen zurück.Berechtigte Selbsthilfe - § 30 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>Vom Leistungsberechtigten verauslagte Kosten wer<strong>de</strong>n nachträglich erstattet, wenn dieVoraussetzungen zur Leistungsgewährung im Zeitpunkt <strong>de</strong>r Selbsthilfe vorlagen und dieErbringung als Sach- o<strong>de</strong>r <strong>Die</strong>nstleistung ohne eigenes Verschul<strong>de</strong>n nicht o<strong>de</strong>r nichtrechtzeitig zu erreichen bzw. die rechtzeitige Antragstellung nicht möglich war.179

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