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SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

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Versicherungspauschale in Höhe von 30 Euro, als anrechenbares Einkommen verbleiben272,60 Euro:<strong>Die</strong> Differenz zwischen <strong>de</strong>m <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>-Bedarf und <strong>de</strong>m anzurechnen<strong>de</strong>n Einkommen beträgtalso 601 – 272,60 Euro = 328,40 Euro („rechnerischer Zuschuss“).Schritt 4: Deckelung <strong>de</strong>s Mietzuschusses auf die Differenz zwischen angemessenenUnterkunfts- und Heizkosten und <strong>de</strong>m Wohnkostenanteil in <strong>de</strong>r Ausbildungsför<strong>de</strong>rung:Der Zuschuss ist ge<strong>de</strong>ckelt durch die Differenz zwischen <strong>de</strong>m Unterkunftsbedarf nach <strong>de</strong>m<strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (hier: 210 Euro) und <strong>de</strong>m in <strong>de</strong>r Ausbildungsför<strong>de</strong>rung enthaltenen Unterkunftsanteil(hier 49 Euro) = hier: 161 Euro.Benjamin erhält einen Zuschuss nach § 27 Abs. 3 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> zu <strong>de</strong>n angemessenenKosten <strong>de</strong>r Unterkunft in Höhe von 161 Euro.175Beispiel 2 (angelehnt an Bsp. 1 von Geiger, Unterkunfts- und Heizkosten, S. 185 f.):Silja, 17 Jahre alt, ist Schülerin. Von <strong>de</strong>r elterlichen Wohnung wür<strong>de</strong> ihr Schulweg 2 Stun<strong>de</strong>nbetragen, darum hat sie eine eigene Wohnung. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 BAföG wür<strong>de</strong> siemonatlich 465 Euro erhalten, auf das Bafög angerechnet wer<strong>de</strong>n aber 140 Euro Unterhalt<strong>de</strong>s Vaters. An Miete zahlt sie 310 Euro, Warmwasser wird zentral erzeugt. Ihre Elternüberweisen ihr Kin<strong>de</strong>rgeld. Silja zahlt 25 Euro monatlich <strong>für</strong> einen Sportverein und 10 Euro<strong>für</strong> eine Unfallversicherung.Schritte 1 und 2: Feststellung <strong>de</strong>r angemessenen Unterkunfts- und Heizkosten sowie <strong>de</strong>s <strong>SGB</strong><strong>II</strong>-Bedarfs:Regelbedarf:391,00 Euro+ Teilhabebedarf 10,00 Euro+ angemessene Unterkunftskosten 310,00 Euro+ Warmwasserpauschale 8,79 Euro719,79 EuroSchritt 3: Feststellung <strong>de</strong>s nach <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>-Maßstäben anrechenbaren Einkommens und <strong>de</strong>s sichdaraus ergeben<strong>de</strong>n „rechnerischen Zuschusses“:Einkommen:Bafög-Zahlbetrag 345 € – 20% Bereinigung von 465 € (93 €) 252,00 Euro+ Unterhalt vom Vater 140,00 Euro+ Kin<strong>de</strong>rgeld – Versicherungspauschale(30 Euro! - § 6 Abs. 1 Nr. 2 Alg <strong>II</strong>-V) 154,00 Euro546,00 EuroBedarf – Einkommen = rechnerischer Zuschuss: 173,79 Euro

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