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SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

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16912.8.2 Der Zuschuss zu <strong>de</strong>n angemessenen Aufwendungen <strong>für</strong> Unterkunft und Heizung- § 27 Abs. 3 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>Allgemeine Voraussetzungen• Es muss ein Antrag gestellt wer<strong>de</strong>n. Da <strong>de</strong>r Zuschuss kein Arbeitslosengeld <strong>II</strong> ist, wirkt<strong>de</strong>r Antrag nicht auf <strong>de</strong>n Ersten <strong>de</strong>s Monats zurück!• Der Antragsteller erhält Bafög- o<strong>de</strong>r BAB-Leistungen nach <strong>de</strong>n in § 27 Abs. 3 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>genannten Vorschriften o<strong>de</strong>r erhält sie nur nicht wegen <strong>de</strong>r Berücksichtigung vonEinkommen und/o<strong>de</strong>r Vermögen.• Dem Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n selbst entstehen überhaupt Kosten <strong>für</strong> Unterkunft und Heizung,und diese sind nach Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen unge<strong>de</strong>ckt.Unangemessene Kosten wer<strong>de</strong>n nicht – auch nicht <strong>für</strong> eine Übergangszeit –berücksichtigt.• Es liegt kein Fall <strong>de</strong>r „Nestflucht“ nach § 22 Abs. 5 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> vor.Noch einmal an dieser Stelle: Wenn <strong>de</strong>r Zuschuss zusteht, tritt dadurch keineSozialversicherungspflicht ein, <strong>de</strong>nn nach § 27 Abs. 1 Satz 2 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> gelten die Leistungen <strong>für</strong>Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> nicht als Arbeitslosengeld <strong>II</strong>.Rückwirkung <strong>de</strong>r Antragstellung nach § 28 <strong>SGB</strong> X bis zu einem Jahr zurück gilt:• Wenn zunächst Wohngeld beantragt und dies abgelehnt wur<strong>de</strong>. Voraussetzung da<strong>für</strong>ist aber, dass <strong>de</strong>r Antrag innerhalb von 6 Monaten gestellt wur<strong>de</strong>, nach<strong>de</strong>m dieAblehnung rechtskräftig gewor<strong>de</strong>n ist.• Wenn ein rechtzeitiger Antrag aus Unkenntnis über <strong>de</strong>ssenAnspruchsvoraussetzungen unterlassen wur<strong>de</strong>.So Geiger in: Unterkunfts- und Heizkosten nach <strong>de</strong>m <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>, 2. Aufl., S. 172Übersicht über die ZuschussberechtigtenVorschrift und Zielgruppe Grundbedarf Wohnbedarf MaximaleAufstockung<strong>de</strong>sWohnbedarfsum§ 61 Abs. 1 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I i.V.m. § 13 Abs. 1Nr. 1 BAföGBAB beziehen<strong>de</strong> Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> beiberuflicher Ausbildung,o nicht bei <strong>de</strong>n Eltern wohnend348 Euro 149 Euro 75 Euro

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