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SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

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Für Berlin sind die Einzelheiten, was Umfang und Höhe <strong>de</strong>r Gewährung <strong>de</strong>r einmaligenBedarfe <strong>für</strong> Erstausstattungen angeht, <strong>de</strong>m Rundschreiben I Nr. 05 / 2011 <strong>de</strong>rSenatsverwaltung <strong>für</strong> Gesundheit und Soziales in <strong>de</strong>r Fassung vom 01.03.2012 zuentnehmen.Beispiel: Erstausstattung bei Schwangerschaft und GeburtPauschale <strong>für</strong> Schwangerschaftsbekleidung: 142 EuroPauschale <strong>für</strong> Babyerstausstattung: 311 EuroZusätzlich: Kin<strong>de</strong>rwagen (gebraucht) mit Matratze (neu): 100 EuroKin<strong>de</strong>rbett (gebraucht) mit Matratze (neu): 100 EuroHochstuhl: 15 EuroBeispiel: Erstausstattung <strong>de</strong>r WohnungAb 01.05.2011 wer<strong>de</strong>n <strong>für</strong> die Erstausstattung Pauschalen gewährt, z. B. <strong>für</strong> einen 1-Personenhaushalt 1.073 Euro, <strong>für</strong> einen 2-Personenhaushalt mit 2 Erwachsenen 1.359 Euround <strong>für</strong> einen 2-Personenhaushalt mit 1 Erwachsenen und 1 Kind 1.417 Euro. Nicht in dieserPauschale sind die elektrischen Geräte, Gardinen und u.U. Teppichbö<strong>de</strong>n. Hier ist in je<strong>de</strong>mEinzelfall zu prüfen, welche Gegenstän<strong>de</strong> notwendig sind.163Anm.: Das BSG hat in einer Entscheidung vom 24.02.2011 – B 14 AS 75/10 R – festgestellt,dass ein Fernsehgerät nicht zur Erstausstattung <strong>de</strong>r Wohnung gehört, da es we<strong>de</strong>r einEinrichtungsgegenstand noch ein Haushaltsgerät ist. <strong>Die</strong> Sicherstellung von Freizeit-,Informations- und Unterhaltungsbedürfnissen, <strong>de</strong>r das Fernsehen dient, soll grundsätzlichaus <strong>de</strong>r Regelleistung erfolgen. Insoweit erfor<strong>de</strong>rliche Konsumgegenstän<strong>de</strong>, die wie dasFernsehgerät entsprechend verbreitet sind, aber nicht zur Erstausstattung einer Wohnungzählen, können - im Gegensatz zum Rechtszustand unter <strong>de</strong>m BSHG - nur nochdarlehensweise erbracht wer<strong>de</strong>n.Beispiele <strong>für</strong> Fallgestaltungen <strong>für</strong> Erstausstattungen <strong>de</strong>r Wohnung sind• <strong>de</strong>r erstmalige Bezug einer eigenen Wohnung, aber auch <strong>de</strong>r Neubezug einerWohnung nach Partnertrennung, o<strong>de</strong>r aus einem Untermietverhältnis heraus,• nach einem Wohnungsbrand,• nach einer Haftentlassung.Bei einem Umzug in eine angemessene größere Wohnung, weil sich z.B. die Anzahl <strong>de</strong>rPersonen <strong>de</strong>r Bedarfsgemeinschaft erhöht hat, kommt auch eine Erstausstattung <strong>für</strong> diezusätzlichen Räume in Frage.Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 01.07.2009 – B 4 AS 77/08 R– klargestellt, dassein Anspruch auf eine (Teil-)Erstausstattung auch umzugsbedingt bestehen kann, wenn beieinem durch <strong>de</strong>n Leistungsträger veranlassten Umzug Ausstattungsgegenstän<strong>de</strong>unbrauchbar gewor<strong>de</strong>n sind.Bei Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollen<strong>de</strong>t haben und die umziehen, wer<strong>de</strong>nLeistungen <strong>für</strong> die Erstausstattung <strong>für</strong> die Wohnung nur erbracht, wenn <strong>de</strong>r kommunale

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