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SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

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• die Vermögensgrundfreibeträge in Höhe von 3.100 Euro <strong>für</strong> je<strong>de</strong>sleistungsberechtigte min<strong>de</strong>rjährige Kind (§ 12 Abs. 2 Nr. 1a <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>),• die notwendigen Anschaffungsfreibeträge in Höhe von 750 Euro <strong>für</strong> je<strong>de</strong> in <strong>de</strong>rBedarfsgemeinschaft leben<strong>de</strong> leistungsberechtigte Person nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 <strong>SGB</strong><strong>II</strong> un<strong>de</strong>s ist zu prüfen, ob <strong>de</strong>r Bedarf an<strong>de</strong>rs, z.B. durch Verweis auf Gebrauchtwarenlager o<strong>de</strong>rKlei<strong>de</strong>rkammern – siehe aber nächster Punkt-, ge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n kann.12.1.4 Verweis auf Gebrauchtwarenlager o<strong>de</strong>r Klei<strong>de</strong>rkammern?Geht es nach <strong>de</strong>r Gesetzesbegründung, kann – wenn es um Mobiliar o<strong>de</strong>r Bekleidung geht -eine Bedarfs<strong>de</strong>ckung auf an<strong>de</strong>re Weise durch Verweis auf Gebrauchtwarenlager o<strong>de</strong>rKlei<strong>de</strong>rkammern erfolgen.Dem kann in dieser Allgemeinheit nicht gefolgt wer<strong>de</strong>n, insbeson<strong>de</strong>re nicht, wenn es umentsprechen<strong>de</strong> Einrichtungen <strong>de</strong>r freien Wohlfahrtspflege geht, da es Aufgabe <strong>de</strong>söffentlichen Leistungsträgers ist, einen <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> – Bedarf selbst zu <strong>de</strong>cken und die Träger <strong>de</strong>rfreien Wohlfahrtspflege nach ihrem Selbstverständnis nur Leistungen als Ergänzung zu<strong>de</strong>nen <strong>de</strong>s öffentlichen Trägers zur Verfügung stellen wollen. Siehe dazu insbeson<strong>de</strong>reMün<strong>de</strong>r in LPK-<strong>SGB</strong> <strong>II</strong>, 5. Aufl., zu § 24 Rn. 13 ff..12.2 LEISTUNGSERBRINGUNG BEI NICHT ZWECKMÄßIGEM AUSGABEVERHALTEN -§ 24 ABS. 2 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>Solange sich Leistungsberechtigte, insbeson<strong>de</strong>re bei Drogen- o<strong>de</strong>r Alkoholabhängigkeitsowie im Falle unwirtschaftlichen Verhaltens, als ungeeignet erweisen, mit <strong>de</strong>n Leistungen<strong>für</strong> <strong>de</strong>n Regelbedarf nach § 20 ihren Bedarf zu <strong>de</strong>cken, kann das Arbeitslosengeld <strong>II</strong> bis zurHöhe <strong>de</strong>s Regelbedarfs <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Lebensunterhalt in voller Höhe o<strong>de</strong>r anteilig in Form vonSachleistungen erbracht wer<strong>de</strong>n.12.3 LEISTUNGEN FÜR EINMALIGE BEDARFE - § 24 ABS. 3 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>12.3.1 In welchen Fällen wer<strong>de</strong>n Leistungen <strong>für</strong> einmalige Bedarfe gewährt?Solche Leistungen sind nur noch <strong>für</strong> drei Fallgestaltungen vorgesehen, und zwar bei• Erstausstattungen <strong>für</strong> die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,• Erstausstattungen <strong>für</strong> Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft undGeburt,• Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen vontherapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischenGeräten<strong>Die</strong> Leistungen <strong>für</strong> Erstausstattungen können als Sachleistung o<strong>de</strong>r Geldleistung, letztereauch in Form von Pauschalbeträgen erbracht wer<strong>de</strong>n - § 24 Abs. 3 Satz 5 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>.Für die Leistungen <strong>de</strong>r Erstausstattungen sind die kommunalen Träger zuständig, vgl. § 6Abs. 1 Nr. 2 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>.162

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