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SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

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11.4.5 Zur Frage von notwendigen Schönheitsreparaturen / Einzugs- undAbschlussrenovierungenIm Gesetz gibt es keinen ausdrücklichen Hinweis. Aber § 22 Abs. 1 Satz 1 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>: „Bedarfe <strong>für</strong>Unterkunft und Heizung wer<strong>de</strong>n in Höhe <strong>de</strong>r tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweitdiese angemessen sind.“- beschränkt sich nicht auf laufen<strong>de</strong> Leistungen <strong>für</strong> die Unterkunftund bietet hiermit auch eine Rechtsgrundlage <strong>für</strong> die Übernahme einmaliger Leistungen wiedie in <strong>de</strong>r Überschrift genannten. So auch Berlit in LPK-<strong>SGB</strong> <strong>II</strong>, 5. Aufl., zu § 22 , Rn. 33, 35, inRn. 34 auch <strong>für</strong> wohnungsbezogene Kleinreparaturen.Maßgaben <strong>für</strong> Berlin – Nummer 9 <strong>de</strong>r AV WohnenKosten <strong>für</strong> notwendige Renovierungen / Schönheitsreparaturen sind als mietvertraglichgeschul<strong>de</strong>te Leistung während <strong>de</strong>r Laufzeit <strong>de</strong>s Mietvertrages o<strong>de</strong>r bei berechtigterFor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Vermieters bei Auszug im Rahmen <strong>de</strong>r Kosten <strong>für</strong> die Wohnung zuübernehmen, soweit sie angemessen sind. <strong>Die</strong>s kann sowohl einmalige als auch laufen<strong>de</strong>Leistungen betreffen. <strong>Die</strong> vorrangige Verpflichtung <strong>de</strong>s Vermieters ist zu beachten.• Eine notwendige Renovierung ist in <strong>de</strong>r Regel in Eigenleistung zu erbringen.• Für <strong>de</strong>n Materialaufwand sind min<strong>de</strong>stens drei Kostenvoranschläge einzuholen. Wirddie Renovierung mit Nachbarschaftshilfe durchgeführt, erhalten die mithelfen<strong>de</strong>nPersonen Pauschalbeträge <strong>für</strong> ihre Beköstigung – <strong>für</strong> einen Raum 30 Euro, <strong>für</strong> je<strong>de</strong>nweiteren Raum 15 Euro.• Wenn eine Fachfirma die Renovierung durchführen muss, müssen <strong>für</strong> die Ermittlung<strong>de</strong>s Kostenumfanges ebenfalls min<strong>de</strong>stens drei Kostenvoranschläge vorgelegtwer<strong>de</strong>n.Bis Anfang 2009 hatte die Senatsverwaltung eine Übernahme <strong>de</strong>r Kosten <strong>für</strong> notwendigeRenovierungen / Schönheitsreparaturen verneint, sie hat sich aber nun <strong>de</strong>rhöchstrichterlichen Rechtsprechung angeschlossen:BSG in seiner Entscheidung vom 19.03.2008 – B 11b AS 31/06 R:<strong>Die</strong> Revision <strong>de</strong>r Beklagten hatte keinen Erfolg. Das Sozialgericht hat zutreffen<strong>de</strong>ntschie<strong>de</strong>n, dass die mietverträglich vereinbarten Zuschläge <strong>für</strong> Schönheitsreparaturenzu <strong>de</strong>n Kosten im Sinne <strong>de</strong>s § 22 Abs. 1 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> gehören und dass insoweit kein in <strong>de</strong>rRegelleistung enthaltener Anteil <strong>für</strong> „Instandsetzung und Reparatur <strong>de</strong>r Wohnung“ inAbzug zu bringen ist.BSG in seiner Entscheidung vom 16.12.2008 – B 4 AS 49/07 R:Ist die Einzugsrenovierung mietvertraglich vereinbart, han<strong>de</strong>lt es sich um Nebenkosten,die vom kommunalen Träger in tatsächlicher Höhe, begrenzt durch das Maß <strong>de</strong>rAngemessenheit, zu übernehmen sind. Angemessen sind die Kosten <strong>de</strong>rEinzugsrenovierung dann, wenn die Maßnahme / Renovierung erfor<strong>de</strong>rlich ist, um dieBewohnbarkeit <strong>de</strong>r Wohnung herzustellen, die Einzugsrenovierung ortsüblich ist, weilkeine renovierten Wohnungen im unteren Wohnsegment in nennenswertem Umfang zurVerfügung stehen und soweit sie zur Herstellung <strong>de</strong>s Standards einer Wohnung imunteren Wohnsegment erfor<strong>de</strong>rlich sind.153

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