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SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

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150• Ist die Miete nach Prüfung <strong>de</strong>s Einzelfalls als unangemessen bewertet wor<strong>de</strong>n, ergehtan <strong>de</strong>n Hilfebedürftigen eine Auffor<strong>de</strong>rung zur Kostensenkung innerhalb einesZeitraums von sechs – bzw. zwölf (siehe vorstehend) Monaten. Nach diesem Zeitraumreduziert <strong>de</strong>r Leistungsträger die Kosten auf das angemessene Maß. EineKostensenkung kann z.B. erfolgen durch Untervermietung o<strong>de</strong>r auch Verhandlung mit<strong>de</strong>m Vermieter über eine Mietsenkung (<strong>de</strong>r Grundmiete). Möglich ist auch, nach <strong>de</strong>rSenkung auf das angemessene Maß durch <strong>de</strong>n Leistungsträger, <strong>de</strong>n Differenzbetragselbst zu tragen.Achtung!Eine Auffor<strong>de</strong>rung, kostensenken<strong>de</strong> Maßnahmen zu ergreifen, stellt keinenVerwaltungsakt dar, ist also nicht mit einem Rechtsbehelf – Wi<strong>de</strong>rspruch – anfechtbar.So auch das BSG in seiner Entscheidung vom 7.11.2006 – B 7b AS 10/06 ERRechtsmittel können also erst gegen eine in einem Leistungsbescheid ausgewiesenetatsächlich erfolgte Kostensenkung eingelegt wer<strong>de</strong>n.11.4.4 Was gilt <strong>für</strong> einen Umzug?Vor Abschluss eines neuen Mietvertrages soll die Zusicherung zur Übernahme <strong>de</strong>r neuenMiete vom Leistungsträger eingeholt wer<strong>de</strong>n, zuständig ist <strong>de</strong>r bisherige zuständige Träger.Er ist aber nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn <strong>de</strong>r Umzug erfor<strong>de</strong>rlich ist und dieAufwendungen <strong>für</strong> die neue Miete angemessen sind - § 22 Abs. 4 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>.Maßgaben <strong>für</strong> BerlinErfor<strong>de</strong>rlich ist ein Umzug – Nummer 8.1 und 8.2 <strong>de</strong>r AV Wohneno wenn er vom zuständigen Träger veranlasst (als Maßnahme zur Senkungunangemessener Kosten <strong>für</strong> die Zukunft) wird o<strong>de</strong>ro <strong>de</strong>r Umzug aus an<strong>de</strong>ren Grün<strong>de</strong>n notwendig ist.Es ist weiterhin zu prüfen, ob <strong>de</strong>r Umzug während <strong>de</strong>r Zeit <strong>de</strong>r Hilfebedürftigkeitrealisiert wer<strong>de</strong>n muss.Erfor<strong>de</strong>rlich kann ein Umzug nach Nummer 8.2 Absatz 5 z.B. seina) im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Aufnahme einer Erwerbstätigkeit außerhalb <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sBerlin,b) im Ausnahmefall im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Aufnahme einer Erwerbstätigkeitinnerhalb <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Berlin (z.B. bei Schichtarbeit mit Nachtdiensten und ungünstigenVerkehrsbedingungen, langen Arbeitswegen und festgelegten Abholzeiten <strong>für</strong> Kin<strong>de</strong>rbei Alleinerziehen<strong>de</strong>n),

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