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SGB II Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - prosoziales.de

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• die Än<strong>de</strong>rung arbeitsrechtlicher Vorschriften - künftige Anwendung<strong>de</strong>s Kündigungsschutzgesetzes nur noch bei Betrieben, die in <strong>de</strong>r Regelmehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigen und• die Lockerung <strong>de</strong>s Kündigungsschutzes bei betriebsbedingtenKündigungen sowie• die Verkürzung <strong>de</strong>s Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei längererBeschäftigung und höherem Alter durch Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s § 127 Abs. 2<strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I.29.12.2003 Beschluss <strong>de</strong>s Haushaltsbegleitgesetzes 2004 (BGBl. I S. 3076 ff.) – nebenvielem An<strong>de</strong>ren:• Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Einkommensgrenzen <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Bezug von Erziehungsgelddurch Art. 20 dieses Gesetzes - <strong>de</strong>utliche Absenkung <strong>de</strong>rEinkommensgrenzen in <strong>de</strong>n ersten sechs Monaten nach <strong>de</strong>r Geburt<strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s.30.07.2004 Gesetz zur optimalen Trägerschaft von Kommunen nach <strong>de</strong>m Zweiten BuchSozialgesetzbuch (Kommunales Optionsgesetz) (BGBl. I S. 2014 ff.)• Einführung <strong>de</strong>r Experimentierklauseln §§ 6a bis 6c, nach <strong>de</strong>r einigeLandkreise und kreisfreie Städte auf Antrag <strong>für</strong> alle Leistungen <strong>de</strong>s <strong>SGB</strong><strong>II</strong> zuständig sind.24.12.2004 Viertes Gesetz <strong>für</strong> mo<strong>de</strong>rne <strong>Die</strong>nstleistungen am Arbeitsmarkt (BGBl. I S.2954 ff.) – „Hartz IV“ genannt. Durch Artikel 1 <strong>de</strong>s Gesetzes erfolgt zum01.01.2005 (mit einigen Ausnahmen, die Art. 61 Abs. 2 <strong>de</strong>s Gesetzes zuentnehmen sind)• die Einführung <strong>de</strong>s neuen Sozialgesetzbuchs <strong>II</strong> – <strong>de</strong>r <strong>Grundsicherung</strong><strong>für</strong> <strong>Arbeitsuchen<strong>de</strong></strong> durch Arbeitslosengeld <strong>II</strong> und Sozialgeld;Artikel 25 <strong>de</strong>s Gesetzes än<strong>de</strong>rt das Wohngeldgesetz dahingehend, dassBezieher von Arbeitslosengeld <strong>II</strong> / Sozialgeld nach <strong>de</strong>m <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> und von Hilfezum Lebensunterhalt und Leistungen im Alter und bei Erwerbsmin<strong>de</strong>rungnach <strong>de</strong>m <strong>SGB</strong> X<strong>II</strong>, bei <strong>de</strong>ren Berechnung Kosten <strong>de</strong>r Unterkunft berücksichtigtwor<strong>de</strong>n sind, vom Wohngeldbezug ausgeschlossen sind.27.12.2004 Gesetz zur Einordnung <strong>de</strong>s Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch (BGBl. IS. 3022 ff.), das ebenfalls zum 01.01.2005 in Kraft tritt (auch hier mitAusnahmen, die sich aus Art. 70 Abs. 2 <strong>de</strong>s Gesetzes ergeben):• Überführung <strong>de</strong>s Sozialhilferechts <strong>de</strong>s bisherigenBun<strong>de</strong>ssozialhilfegesetzes (BSHG) in das Sozialgesetzbuch X<strong>II</strong> und• Integration <strong>de</strong>s bisherigen <strong>Grundsicherung</strong>sgesetzes (GsiG) –Bedarfsorientierte <strong>Grundsicherung</strong> im Alter und beiErwerbsmin<strong>de</strong>rung – in das neue <strong>SGB</strong> X<strong>II</strong>.15

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